“Die durch die österreichische Sozialversicherung gewährleistete Sicherheit bildet eine wesentliche Grundlage für persönliche Freiheit und ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie."
”
Peter Schleinbach
Die Selbstverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und steht für Autonomie & Selbstbestimmung. Der Staat überträgt Verwaltungsaufgaben an Selbstverwaltungskörper, die aus Vertreter*innen der betroffenen Personengruppen bestehen.
Sie legen Regeln fest und treffen Entscheidungen, die ihre gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen. Die Selbstverwaltung handelt weisungsfrei, jedoch unter Aufsicht der staatlichen Behörden. Es gibt 3 wesentliche Prinzipien:
Subsidiarität bedeutet, dass der Staat für einen bestimmten Bereich der Verwaltung – wie jenen der Pensionsversicherung (PV) – auf die Führung durch eigene Behörden verzichtet und diese Aufgaben den Selbstverwaltungskörpern überträgt.
In der Pensionsversicherung (PV) sind die betroffenen Personengruppen die Dienstnehmer*innen (Versicherte) und Dienstgeber*innen, die Beiträge leisten. Die Selbstverwaltungskörper bestehen aus deren Vertreter*innen und sind demokratisch legitimiert.
Die Selbstverwaltung der Pensionsversicherung (PV) handelt weisungsfrei, unterliegt jedoch der Aufsicht durch den Sozial- und Finanzminister sowie der Kontrolle des Rechnungshofes.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
“Die durch die österreichische Sozialversicherung gewährleistete Sicherheit bildet eine wesentliche Grundlage für persönliche Freiheit und ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie."
”
Peter Schleinbach
“Die Pensionsversicherung sichert Generationen ab und sorgt für ein würdevolles Leben im Alter. Sie ist ein Garant für soziale Sicherheit und solidarisches Miteinander, indem sie finanzielle Stabilität im Ruhestand gewährleistet."
”
Andreas Herz, MSc
Die Selbstverwaltungskörper der Pensionsversicherung (PV) bestehen zu gleichen Teilen aus Vertreter*innen der Dienstnehmer*innen (Bundesarbeiterkammer) und der Dienstgeber*innen (Wirtschaftskammer Österreich).
Diese „Versicherungsvertreter*innen“ arbeiten ehrenamtlich und entscheiden gemeinsam über wichtige Bereiche wie Leistung, Personal, Verwaltung und Finanzen – immer im Interesse der Versicherten.
An der Spitze der Selbstverwaltung stehen 2 Obmänner:
Die Hauptversammlung besteht aus 42 Versicherungsvertreter*innen:
Die Hauptversammlung ist das satzungsgebende Organ. Sie beschließt den Jahresvoranschlag (Haushaltsplan), den Jahresbericht sowie die Entlastung des Verwaltungsrates.
Hier finden Sie die Liste der Mitglieder.
Der Verwaltungsrat besteht aus den 12 Versicherungsvertreter*innen (je zur Hälfte aus Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen) und ist das geschäftsführende Organ.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führen 2 Obleute – jeweils eine*r aus der Gruppe der Dienstnehmer*innen und der Dienstgeber*innen. Sie werden zu Beginn ihrer 5-jährigen Amtsperiode von den Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt und wechseln den Vorsitz alle 6 Monate.
Obmänner:
Vertreter*innen der Dienstnehmer*innen:
Vertreter*innen der Dienstgeber*innen:
In jedem Bundesland gibt es einen Landesstellenausschuss, der aus 6 Versicherungsvertreter*innen – je zur Hälfte aus Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen – besteht.
Der Landesstellenauschuss ist das geschäftsführende Organ der jeweiligen Landesstelle, soweit die Aufgabe nicht der Landesstelle selbst zugewiesen ist.
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates der Pensionsversicherung werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Der Versicherungsvertreter*innen-Online-Service (VVOS) bietet Zugang zu Sitzungsterminen, Protokollen und Berichten des Verwaltungsrates.
Das Büro führt die laufenden Geschäfte nach den Gesetzen und Vorgaben der Selbstverwaltung. Die Leitung der Pensionsversicherung (PV) ist der Generaldirektion und dem chefärztlichen Bereich anvertraut. An der Spitze steht Generaldirektor Dr. Winfried Pinggera.
Die Pensionsversicherung ist dezentral organisiert. Neben dem Hauptsitz in Wien gibt es in jedem Bundesland eine Landesstelle um unseren Versicherten eine wohnortnahe Betreuung zu gewährleisten.
Stand: 03. Februar 2025
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