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Datenaustausch-Vereinbarung
Österreich & Bosnien und Herzegowina

Die Pensionsversicherung Österreich hat den elektronischen Datenaustausch mit Bosnien und Herzegowina vereinbart – das vereinfacht die jährliche Pensionsanpassung, beschleunigt Rückforderungen und erspart Pensionist*innen künftig die jährliche Lebensbestätigung.

Wien, 29. Oktober 2024

Monatlich werden mehr als 18.000 österreichische Pensionen nach Bosnien und Herzegowina ausbezahlt. Im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung haben die beiden Staaten nun den elektronischen Datenaustausch für Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Dadurch können zwischenstaatliche Prozesse optimiert und der Datenaustausch über elektronischem Weg festgelegt werden.

Vertrags­unterzeichnung in Wien

Die Vereinbarung zur Durchführung des elektronischen Datenaustauschs von Pensionshöhen und Sterbedaten wurde am Dienstag, den 29. Oktober 2024, in Wien unterzeichnet und gilt für die Pensionist*innen aller österreichischen Pensionsversicherungsträger (BVAEB, PV und SVS).

Der Vertragsabschluss erfolgte durch Vertreter*innen der Pensionsversicherung Österreich (PV) und des Föderaler Pensions- und Invalidenversicherungsfonds Bosien und Herzegowina (FZ MIO-PIO ):

  • Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich
  • Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich
  • Dr. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherung Österreich
  • Dr. Halil Subašić, Direktor des FZ MIO-PIO-Fonds der Entität Föderation BiH
  • Dr. Mladen Milić, Direktor des PIO-Fonds der Entität Republika Srpska von BiH 

Pensionsversicherung schließt Vereinbarung mit Bosnien-Herzegowina, Vertragsunterzeichnung

v.l.n.r.: Dr. Mladen Milić, Direktor des PIO-Fonds der Entität Republika Srpska von BiH, Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich, Dr. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherung Österreich, Dr. Halil Subašić, Direktor des FZ MIO-PIO-Fonds der Entität Föderation BiH

Elektronischer Austausch von Pensionshöhen und Sterbedaten

Mit dem elektronischen Datenaustausch werden die Informationen zur jährlichen gesetzlichen Pensionsanpassung für Pensionsbezieher*innen in Bosnien und Herzegowina und Österreich automatisiert und die Prozesse in der Verwaltung beider Staaten optimiert

Der digitale Sterbedatenabgleich wird Rückforderungen nach dem Ende des Pensionsanspruchs beschleunigen und Überbezahlungen oder Sozialbetrug verhindern. Im Zuge der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs wird zukünftig die jährliche Nachweispflicht von Lebensbestätigungen der Pensionist*innen entfallen.

Die Bereitstellung digitaler Services bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden eine effiziente, automatisierte und sichere Abwicklung ihrer Pensionsansprüche. Der Austausch der aktuellen Pensionshöhen und Sterbedaten reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der bosnischen und österreichischen Pensionsversicherungsträger.“

Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich
Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich

Rückfrage & Kontakt

Pensionsversicherung

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pressestelle@pv.at

Stand: 29. Oktober 2024