Übermittlung im Februar 2025
Die Pensionsversicherung (PV) übermittelt die Lohnzetteldaten für 2024 termingerecht im Februar 2025 an die Finanzverwaltung.
Wann die Daten für Ihre Arbeitnehmer*innenveranlagung (Steuererklärung) beim Finanzamt verfügbar sind, liegt in der Verantwortung der zuständigen Stellen und kann von der PV leider nicht beeinflusst werden.