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Lohnzettel­daten 2024:
Übermittlung ans Finanzamt

Die Lohnzetteldaten für 2024 werden zu Jahresbeginn an die Finanzverwaltung übermittelt.

Übermittlung im Jänner 2025

Die Pensionsversicherung (PV) übermittelt die Lohnzetteldaten für 2024 termingerecht im Jänner 2025 an die Finanzverwaltung. 

Wann die Daten für Ihre Arbeitnehmer*innenveranlagung (Steuererklärung) beim Finanzamt verfügbar sind, liegt in der Verantwortung der zuständigen Stellen und kann von der PV leider nicht beeinflusst werden.

Kontaktinformationen bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen für weitere Fragen gerne zur Verfügung Kontakt.

Stand: 19. Dezember 2024