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Falschnachrichten: Mitnahme
von Reha-Begleitpersonen

Aktuell kursieren falsche Informationen zur Mitnahme von Begleitpersonen bei Reha-Aufenthalten und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Erfahren Sie hier, welche Regelungen tatsächlich gelten.

Aktuell kommt es vermehrt zu Falschnachrichten über die Mitnahme von Begleitpersonen. Beachten Sie daher folgende Regelungen, die für alle Versicherten, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Alter oder Religionszugehörigkeit gelten:

  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen im Anschluss an ein akutes medizinisches Ereignis und werden gemeinsam mit der*dem behandelnde*n Ärztin*Arzt beantragt. Dabei werden keine Daten zu Religion oder Herkunft erhoben.

    Begleitpersonen
    bei Reha-Aufenthalten werden nur dann bewilligt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Glaubensrichtung oder Herkunft alleine ist keine ausreichende Begründung für die Bewilligung einer Begleitperson.
  • Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge werden ebenfalls von den Versicherten und Pensionist*innen über ihre Ärztin*ihren Arzt beantragt. Dabei werden ebenfalls keine Daten zu Religion oder Herkunft erhoben.

    Bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sind Begleitpersonen nicht vorgesehen. In therapeutisch begründeten Ausnahmefällen kann eine Begleitperson bewilligt werden oder die Begleitperson reist auf eigene Kosten an.

Stand: 23. September 2024