Teilhabeorientierte Reha
Seit Beginn des Jahres 2024 gilt das neue medizinische Leistungsprofil für die 17 Reha-Zentren der PV und mehr als 150 Vertragspartner in ganz Österreich. Es basiert auf dem bio-psycho-sozialen Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und legt den Schwerpunkt auf die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe, um Patient*innen auf ihrem Weg zurück in ein selbständiges Leben optimal zu unterstützen.
Diese individualisierte und zielorientierte Rehabilitation setzt u. a. auf:
- die Rückkehr zur Erwerbsfähigkeit,
- das Erkennen von besonderen beruflichen Problemlagen,
- die Eigenverantwortung der Rehabilitand*innen,
- eine verstärkte Wirkungsmessung und laufende Überprüfung der Maßnahmen sowie
- die Entlassungs- und Teilhabeberatung, die weitere Schritte nach der Reha aufzeigt.
Das bio-psycho-soziale Modell der WHO
Grundlage ist das ICF-Modell („International Classification of Function, Disability and Health“) der WHO. Dieses berücksichtigt die individuellen Lebensumstände der Menschen und trägt dazu bei, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit soweit wiederherzustellen, dass die aktive Teilnahme am Alltag gewährleistet und ein autonomes Leben gefördert wird.
In der Rehabilitation werden nach dem ICF-Modell individuelle Reha-Ziele festgelegt. Der Erfolg der Rehabilitation wird am Erreichen der Ziele bewertet.
Ablauf der Rehabilitation
Die individuellen Reha-Ziele werden bei der Aufnahme der Rehabilitation festgelegt. In regelmäßigen Besprechungen während des Aufenthalts stellt das multiprofessionelle Reha-Team gemeinsam mit den Rehabilitand*innen sicher, dass die einzelnen Maßnahmen optimal die Ziele unterstützen.
Das Reha-Angebot setzt sich aus individuellen Maßnahmen zusammen:
- Medizinische Leistungen
- Physio- und Ergotherapie
- Psychologische Begleitung
- Diätologie
- etc.
Am Ende der Rehabilitation werden die Reha-Ziele evaluiert und im Rahmen der Entlassungs- und Teilhabeberatung Ihre nächsten Schritte festgelegt, um damit die Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahmen sicherzustellen.
Die Rehabilitation geht zu Ende
Wenn die Reha-Ziele erreicht wurden, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Medizinische Gründe können weitere Maßnahmen notwendig machen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf ein Wiederholungsheilverfahren
- Medizinisch-berufsorientiertes HeilverfahrenPV RehaJET®
- Ambulante Phase III
- Berufliche oder soziale Reha-Maßnahmen für Personen, die zwar arbeitsfähig sind, aber nicht mehr im ursprünglichen Beruf arbeiten können und daher Umschulungsmaßnahmen benötigen.
Bezieher*innen dauerhafter Pensionsleistungen
Bei erreichten Rehabilitationszielen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Medizinische Gründe können weitere Maßnahmen sinnvoll machen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf ein Wiederholungsheilverfahren
- Sofern eine Rückkehr nach Hause nicht mehr möglich ist, können im Rahmen des Entlassungs- und Teilhabemanagements mögliche Optionen erarbeitet werden.
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Stand: 10. Juni 2024