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Änderung Lebenshaltungs- und
Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Mit einer Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes (LWA-G) wurde eine Sonderzuwendung für Kinder in der Höhe von € 60,00 pro Monat beschlossen.

Mit einer Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes (LWA-G) wurde eine Sonderzuwendung für Kinder in der Höhe von € 60,00 pro Monat beschlossen.

Diese Sonderzuwendung können unter anderem auch Bezieher*innen einer Ausgleichszulage erhalten, wenn eine Richtsatzerhöhung für Kinder berücksichtigt wird.

Die Abwicklung und Auszahlung der Sonderzuwendung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.