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Hintergrundinfos:
„Equal Pension Day 2022“

Bereits zum 8. Mal hat die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) und das Frauenservice (MA 57) der Stadt Wien für den Österreichischen Städtebund den sogenannten „Equal Pension Day“ errechnet.

Auch für dieses Jahr haben die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) und das Frauenservice (MA 57) der Stadt Wien für den Österreichischen Städtebund den sogenannten „Equal Pension Day“ errechnet: Demnach haben Männer im Jahr 2022 österreichweit bereits mit 3. August so viel Pension erhalten wie Frauen erst zum Jahresende erhalten haben werden.

Bei den Zahlen zum „Equal Pension Day“ wird von einem Pensionsstand ausgegangen, in dem natürlich auch Alterspensionen von höher betagten Frauen aufscheinen. Diese stammen noch aus einer Zeit, in der ihnen gewisse Ausbildungswege und Berufsbilder verwehrt blieben und dadurch auch die Einkommen niedriger waren.

Gründe für Unterschiede

Die Gründe für die Unterschiede der Alterspensionen von Männern und Frauen sind vielfältig:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Teilzeitarbeit
  • unbezahlte Betreuungs- und Versorgungsarbeit
  • geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
  • lange Ausbildungszeiten

Im Ergebnis resultieren die Differenzen aus einer Fülle von Ungleichheiten im gesamten Lebensverlauf. Im Durchschnitt erwerben Frauen in einer typischen Berufsbiographie eine geringere Anzahl an Versicherungsmonaten.

Die regionalen Unterschiede

Pensionshöhe *
Monatsdurchschnitte in Euro

Alle Alterspensionen
MännerFrauenVerhältnis
Frauen / Männer in %

Österreichweit1.842,13
1.157,42
62,83
Wien2.036,531.386,3268,07
Niederösterreich2.261,851.302,9257,60
Burgenland2.119,031.232,2358,15
Oberösterreich2.220,471.181,4653,21
Steiermark2.083,321.190,5757,15
Kärnten1.998,361.193,8259,74
Salzburg2.163,471.245,5057,57
Tirol2.076,971.126,2854,23
Vorarlberg2.048,541.052,5351,38

* ohne Hilflosenzuschuss, Kinderzuschuss, Ausgleichszulage

Hinweis: Der PVA liegt die durchschnittliche Pensionshöhe ihrer Pensionist*innen vor. Personen, die zum Beispiel bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) pensionsversichert sind, sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.