Amtssignatur: Wappen der Republik Österreich Bundesadler

Amtssignatur der
Pensions­versicherung

Bei der Amtssignatur handelt es sich um eine spezielle Art der elektronischen Signatur, die für amtliche Schriftstücke verwendet wird. So wird sichergestellt, dass man sehen kann, dass das Dokument von der Pensionsversicherung (PV) kommt und dass man das Dokument überprüfen kann.

Inhalt

    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Pensionsversicherung (PV) auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) an. Mit der Amtssignatur wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Pensionsversicherung handelt. 

    Die Amtssignatur besteht aus folgenden Elementen:

    • Bildmarke
    • Hinweis auf die Amtssignatur
    • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes

    Bildmarke

    Amtssignierte Dokumente der PV verwenden folgende Bildmarken

    Bildmarke Amtssignatur Pensionsversicherung schwarz-weiss  Bildmarke Amtssignatur Pensionsversicherung farbe






    Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs.3 E-GovG.

    Verifizierung

    Gemäß § 20 E-Government-Gesetzes (E-GovG) muss die Amtssignatur überprüfbar, d. h. verifizierbar sein. Dafür muss man entweder das Dokument von Papier in eine elektronische Form zurückführen können oder es muss auf andere Weise verifizierbar sein. 

    Sie können die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments bei Bedarf auch direkt von der Pensionsversicherung prüfen und bestätigen lassen. Übermitteln Sie uns das zu prüfende Dokument am besten als Kopie (per Post, Fax oder persönlich) oder Scan (per E-Mail). Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt .

    Signatur-Prüfung

    Die  Signaturprüfung ist eine Webanwendung, mit der Sie elektronische Signaturen prüfen können. Wählen Sie das betreffende Dokument aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Prüfen“. 

    Als Resultat erhalten Sie ein Prüfprotokoll, das aus 2 Informationsblöcken besteht. Der erste Block enthält Angaben zur signierten Datei:

    • Dateiname
    • Hashwert (= eine kryptografische Prüfsumme)
    • Größe und Typ (= Signaturformat) der Datei

    Im zweiten Informationsblock sind die Unterzeichner*innen der signierten Datei aufgelistet. Rechts daneben befinden sich die 3 Spalten Signaturwert (S), Zertifikat (Z) und Manifest (M). Die elektronische Signatur ist gültig, wenn jede Spalte grün gefärbt bzw. in jeder Spalte „OK“ steht.

    Stand: 01. Oktober 2024