Stand: 21. März 2025
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Pensionsversicherung (PV) auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG (E-Government-Gesetz) an.
Mit der Amtssignatur wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Pensionsversicherung handelt. Sie besteht aus folgenden Elementen:
Amtssignierte Dokumente der PV verwenden folgende Bildmarken:
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs.3 E-GovG.
Gemäß § 20 E-Government-Gesetzes (E-GovG) muss die Amtssignatur überprüfbar (verifizierbar) sein. Dazu muss man entweder das Papierdokument in eine elektronische Form umwandeln oder es muss auf eine andere Art verifizierbar sein.
Sie können die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments bei Bedarf auch direkt von der Pensionsversicherung prüfen und bestätigen lassen. Übermitteln Sie uns das zu prüfende Dokument am besten als Kopie oder Scan. Kontakte & Adressen
Die Signaturprüfung ist eine Webanwendung, mit der Sie elektronische Signaturen prüfen können:
Stand: 21. März 2025
Diese Website verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Cookie-Erklärung Datenschutz-Erklärung Impressum
Die Einstellungen können Sie jederzeit bei den Cookie-Einstellungen ändern.