Amtssignatur: Wappen der Republik Österreich Bundesadler

Amtssignatur der
Pensions­versicherung

Die Amtssignatur ist eine rechtsgültige, elektronische Signatur für amtliche Schriftstücke und garantiert deren Authentizität und Herkunft. Mit der Amtssignatur der Pensionsversicherung (PV) können Sie verlässlich überprüfen, ob ein Dokument tatsächlich von der PV ausgestellt wurde.

Inhalt

    Bildmarke der PV

    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Pensionsversicherung (PV) auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG (E-Government-Gesetz) an.

    Mit der Amtssignatur wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Pensionsversicherung handelt. Sie besteht aus folgenden Elementen:

    • Bildmarke
    • Hinweis auf die Amtssignatur
    • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes


    Amtssignierte Dokumente der PV verwenden folgende Bildmarken

    Bildmarke Amtssignatur Pensionsversicherung schwarz-weiss  Bildmarke Amtssignatur Pensionsversicherung farbe




    Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs.3 E-GovG.

    Verifizierung

    Gemäß § 20 E-Government-Gesetzes (E-GovG) muss die Amtssignatur überprüfbar (verifizierbar) sein. Dazu muss man entweder das Papierdokument in eine elektronische Form umwandeln oder es muss auf eine andere Art verifizierbar sein.

    Sie können die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments bei Bedarf auch direkt von der Pensionsversicherung prüfen und bestätigen lassen. Übermitteln Sie uns das zu prüfende Dokument am besten als Kopie oder Scan. Kontakte & Adressen

    Signatur-Prüfung

    Die  Signaturprüfung ist eine Webanwendung, mit der Sie elektronische Signaturen prüfen können:

    1. Wählen Sie das betreffende Dokument aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Prüfen“. 
    2. Ein Prüfprotokoll wird erstellt. Es enthält Angaben zur signierten Datei (Dateiname - Hashwert - Größe & Dateityp) und eine Auflistung der Unterzeichner*innen.
    3. Rechts daneben befinden sich die 3 Spalten Signaturwert (S), Zertifikat (Z) und Manifest (M). Die elektronische Signatur ist gültig, wenn jede Spalte grün gefärbt bzw. in jeder Spalte „OK“ steht.

    Stand: 21. März 2025