Ihr Weg zur Reha: Patient im Rollstuhl mit Arzt und Pflegerin vor Eingang Reha-Zentrum

Vom Antrag & Bewilligung
bis zum Reha-Aufenthalt

So können Sie ihre Reha bei der Pensionsversicherung (PV) optimal planen und durchführen: Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Wartezeiten, Terminvereinbarung, die Auswahl der Einrichtung und Zimmereinteilung. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zur erneuten Antragstellung, falls Ihr erster Antrag abgelehnt wurde.

Inhalt

    Den Reha-Antrag stellen

    Um eine Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge zu erhalten, müssen Sie zuvor einen Antrag stellen. Das funktioniert folgendermaßen:

    1. Medizinische Notwendigkeit: Ihr*e behandelnde*r Ärztin*Arzt muss die Notwendigkeit für die Rehabilitation medizinisch begründen (Diagnose/Indikation).
    2. Antrag ausfüllen & unterschreiben: Der Antrag muss vollständig von Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
    3. Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung (PV). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort
    4. Antragstellung bei Akuterkrankungen: Bei akuten Erkrankungen kann der Antrag auch von Krankenhausärztinnen*ärzten ausgefüllt und eingereicht werden.

    Beurteilung & Bewilligung Ihrer Reha

    Die Pensionsversicherung (PV) prüft die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit Ihres Antrags und ermittelt den zuständigen Versicherungsträger.

    Das Ziel der Rehabilitation ist es, Ihnen durch eine hochwertige Versorgung die Teilhabe am Berufs- und Sozialleben zu erleichtern. Besonders wichtig ist es, dass Patient*innen nach Unfällen oder akuten bzw. schweren Krankheiten so schnell wie möglich eine hochwertige medizinische Rehabilitation erhalten.

    Dabei steht die medizinische Behandlung und die richtige Therapie im Vordergrund, persönliche Wünsche (z. B. nach einer speziellen Einrichtung) können nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

    Wartezeiten bei der Rehabilitation

    Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage in bestimmten Indikationen zu längeren Wartezeiten bei der stationären Rehabilitation.

    Um schneller einen Termin zu erhalten haben Sie die Möglichkeit, eine ambulante Reha zu beantragen, sofern dies medizinisch möglich ist. So können Sie die Therapie ganz einfach in der Nähe Ihres Wohnortes oder Arbeitsplatzes absolvieren und weiterhin Ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung) nachkommen.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass im ambulanten Bereich mehr Therapieminuten vorgesehen sind und Sie, im Gegensatz zur stationären Reha, nichts dazuzahlen müssen (Siehe Zuzahlungen).

    Eine ambulante Rehabilitation dauert grundsätzlich zwischen 6 bis 10 Wochen. In unseren eigenen Einrichtungen, dem  PV ZAR Graz und PV ZAR Wien, sind auch 3 Wochen möglich.

    Terminvereinbarung für Ihre Rehabilitation

    Den Termin für Ihre Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge vergibt die Einrichtung, die Ihnen zugeteilt wurde. Die Kontaktdaten der Einrichtung finden Sie in Ihrem Bewilligungsschreiben.

    Bitte setzen Sie sich innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Bewilligungsschreibens mit der Einrichtung in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie sich nicht innerhalb von 6 Wochen melden, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf mehr haben.

    Beantragte stationäre Einrichtungen

    Nach sorgfältiger Prüfung ermitteln wir die Einrichtung, die für Ihre Diagnose und Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse am besten geeignet ist. 

    Ihre im Antrag angegebene Einrichtung wird nur berücksichtigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Die Einrichtung ist medizinisch geeignet (basierend auf Ihrer Indikation)
    • Es sind ausreichend Kapazitäten und freie Plätze verfügbar
    • Die Einrichtung liegt innerhalb von 300 km von Ihrem Wohnort

    Eine nachträgliche Änderung der zugeteilten Einrichtung durch die Patient*innen ist nicht möglich.

    Hinweis:

    Wir weisen Sie auf die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation hin, die Sie in Ihrem vertrauten Umfeld absolvieren können.

    Zimmerbelegung während der Reha

    Während Ihres Reha-Aufenthaltes werden Sie in einem Zweibettzimmer untergebracht. Auch Einbettzimmer werden nach Verfügbarkeit vergeben. Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis ein Zweibettzimmer allein nutzen. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.

    Wir bitten um Verständnis, dass eine Änderung der bewilligten Einrichtung auf Grund der Zimmerwahl nicht möglich ist.

    Ablehnung und erneute Antragstellung

    Wenn Ihr Antrag auf Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge abgelehnt wird, kann das formelle oder medizinische Gründe haben.

    Sollte sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich ändern, können Sie einen neuen Antrag stellen, der erneut geprüft wird. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen können.

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 05. August 2024