Ihr Weg zur Reha: Patient im Rollstuhl mit Arzt und Pflegerin vor Eingang Reha-Zentrum

Ihre Reha bei der PV:
Von Antrag bis Aufenthalt

So planen und organisieren Sie Ihre Reha bei der Pensionsversicherung (PV) optimal: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung, Wartezeiten, Terminvereinbarung, Auswahl der Einrichtung und Zimmereinteilung.

Stationäre oder ambulante Rehabilitation?

Bevor Sie Ihre Rehabilitation planen, klären Sie, ob eine ambulante oder stationäre Reha besser zu Ihrer Erkrankung, Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrer*Ihrem Ärztin*Arzt.

Bei einer stationären Rehabilitation verbringen Sie einige Wochen in einem Reha-Zentrum, bleiben dort auch über Nacht und an den Wochenenden. Ein stationärer Aufenthalt empfiehlt sich, wenn Sie durch eine Erkrankung oder Einschränkung Ihrer Mobilität laufende medizinische Überwachung benötigen und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.

Im Gegensatz dazu bietet die ambulante Rehabilitation die Möglichkeit, Therapien in der Nähe Ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes tagsüber zu absolvieren. So können Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin Ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung) nachkommen. 

Den Reha-Antrag stellen

Um eine Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge zu erhalten, müssen Sie zuvor einen Antrag stellen. Das funktioniert folgendermaßen:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Ihr*e behandelnde*r Ärztin*Arzt muss die Notwendigkeit für die Rehabilitation medizinisch begründen (Diagnose/Indikation).
  2. Antrag ausfüllen & unterschreiben: Der Antrag muss vollständig von Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
  3. Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung (PV). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort
  4. Antragstellung bei Akuterkrankungen: Bei akuten Erkrankungen kann der Antrag auch von Krankenhausärztinnen*ärzten ausgefüllt und eingereicht werden.

Um eine ambulante Rehabilitation bei der PV in Anspruch zu nehmen, können Sie auch die Anmeldeformulare in den Foldern ausfüllen:

Anmeldeformular PV ZAR Graz
Anmeldeformular PV ZAR Wien

Beurteilung & Bewilligung Ihrer Reha

Die Pensionsversicherung (PV) prüft die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit Ihres Antrags und ermittelt den zuständigen Versicherungsträger.

Das Ziel der Rehabilitation ist es, Ihnen durch eine hochwertige Versorgung die Teilhabe am Berufs- und Sozialleben zu erleichtern. Besonders wichtig ist es, dass Patient*innen nach Unfällen oder akuten bzw. schweren Krankheiten so schnell wie möglich eine hochwertige medizinische Rehabilitation erhalten.

Dabei steht die medizinische Behandlung und die richtige Therapie im Vordergrund, persönliche Wünsche (z. B. spezielle Einrichtungen) können nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen von der PV schriftlich mitgeteilt.

Aktuelle Wartezeiten für Ihre Reha

Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage in bestimmten Indikationen zu längeren Wartezeiten bei der stationären Rehabilitation.

Um schneller einen Termin zu erhalten haben Sie die Möglichkeit, eine ambulante Reha zu beantragen, sofern dies medizinisch möglich ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass im ambulanten Bereich mehr Therapieminuten vorgesehen sind und Sie, im Gegensatz zur stationären Reha, nichts dazuzahlen müssen (Siehe Kosten für die Reha).

Eine ambulante Rehabilitation dauert grundsätzlich zwischen 6 bis 10 Wochen. In unseren eigenen Einrichtungen, dem  PV ZAR Graz und PV ZAR Wien, sind auch 3 Wochen möglich.

So Erhalten Sie Ihren Reha-Termin

Die bewilligte Reha-Einrichtung wird Ihnen schriftlich (mit dem Einladungsschreiben) einen Termin für Ihren Aufenthalt mitteilen. 

Bitte kontaktieren Sie das Reha-Zentrum innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens, um den Termin zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gehen wir davon aus, dass kein Bedarf mehr besteht. Die Kontaktdaten finden Sie im Bewilligungs- oder Einladungsschreiben.

Beantragte stationäre Einrichtungen

Nach sorgfältiger Prüfung ermitteln wir die Einrichtung, die für Ihre Diagnose und Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse am besten geeignet ist. 

Ihre im Antrag angegebene Einrichtung wird nur berücksichtigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Einrichtung ist medizinisch geeignet (basierend auf Ihrer Indikation)
  • Es sind ausreichend Kapazitäten und freie Plätze verfügbar
  • Die Einrichtung liegt innerhalb von 300 km von Ihrem Wohnort

Eine nachträgliche Änderung der zugeteilten Einrichtung durch die Patient*innen ist nicht möglich.

Hinweis: Wir weisen Sie auf die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation hin, die Sie in Ihrem vertrauten Umfeld absolvieren können.

Zimmerwahl & Belegung

Während Ihres Reha-Aufenthaltes werden Sie in einem Zweibettzimmer untergebracht. Auch Einbettzimmer werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Zimmerwechsel aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist.

Wer übernimmt die Kosten für die Reha?

Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten von der Pensionsversicherung (PV) übernommen. Kosten für Aufenthalte ohne vorherige Bewilligung durch die Pensionsversicherung werden grundsätzlich nicht übernommen.

Für eine stationäre medizinische Reha müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Die Zuzahlung beträgt zwischen EUR 9,70, EUR 16,62 und maximal EUR 23,56 pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr). Bei einer ambulanten Reha ist keine Zuzahlung erforderlich.

Wenn Sie sehr wenig verdienen, ist eine Befreiung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ablehnung und erneute Antragstellung

Wenn Ihr Antrag auf Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge abgelehnt wird, kann das formelle oder medizinische Gründe haben.

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich ändern, können Sie einen neuen Antrag stellen, der erneut geprüft wird.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. November 2024