Soziale Reha: Rollstuhlfahrer nutzt barrierefreien Transport

Soziale
Rehabilitation

Die soziale Rehabilitation unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen dabei, am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein möglichst selbstständiges & unabhängiges Leben zu führen.

Inhalt

    Was ist die soziale Rehabilitation?

    Soziale Rehabilitationsmaßnahmen sind eine Ergänzung zur medizinischen und beruflichen Reha und können dazu beitragen, das Rehabilitationsziel die dauerhafte Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben oder die Verringerung der Pflegebedürftigkeit – zu erreichen und zu sichern.  

    Patient*innen werden sowohl vor als auch, falls nötig, nach dem Erreichen dieses Ziels durch qualifizierte Mitarbeiter*innen (= Rehabilitationsberater*innen) betreut.

    Welche Maßnahmen gibt es?

    Folgende Maßnahmen können bei der Pensionsversicherung (PV) beantragt werden:

    Wie erhalte ich eine soziale Reha?

    Leistungen der sozialen Rehabilitation werden von der Pensionsversicherung (PV) grundsätzlich nur über einen vorherigen Antrag erbracht.

    Sie können den Antrag selbst stellen oder über andere Kostenträger wie das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice einreichen lassen.

    Als Antrag genügt ein formloses Schreiben an Ihre zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort).

    Außerdem ist es möglich, Anträge im Zuge der Außendienste der Rehabilitationsberater*innen in den Reha-Zentren und bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice einzureichen.

    Damit wir Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten können, legen Sie bitte ärztliche Befunde bei. Bitte beachten Sie, dass die Pensionsversicherung eine medizinische Begutachtung anordnen kann, wenn die vorhandenen ärztlichen Gutachten zur Prüfung des Antrages nicht ausreichen.

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 05. Juli 2024