Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation.
Was ist die soziale Rehabilitation?
Soziale Rehabilitationsmaßnahmen sind eine Ergänzung zur medizinischen und beruflichen Reha und können dazu beitragen, das Rehabilitationsziel – die dauerhafte Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben oder die Verringerung der Pflegebedürftigkeit – zu erreichen und zu sichern.
Patient*innen werden sowohl vor als auch, falls nötig, nach dem Erreichen dieses Ziels durch qualifizierte Mitarbeiter*innen (= Rehabilitationsberater*innen) betreut.
Welche Maßnahmen gibt es?
Folgende Maßnahmen können bei der Pensionsversicherung (PV) beantragt werden:
- Hilfe zur Adaptierung von Wohnräumen –
Gewährung von zinsfreien Darlehen Die Pensionsversicherung bietet Versicherten Hilfe bei der Anpassung von Wohnungen durch zinsfreie Darlehen an. Diese Unterstützung richtet sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung oder Behinderung und kann für Umbauten in Bad, WC, Küche oder für die Errichtung von Rampen genutzt werden.
Ihr Nettoeinkommen darf dabei einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen und es gibt auch eine Obergrenze für das Darlehen.
Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Als Sicherheit müssen Sie eine Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie vorgelegen.
- Zuschuss zur Erlangung der Lenkerbefugnis
Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht zugemutet werden kann, die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und/oder zu Fuß zurückzulegen, haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für die Erlangung der Lenkerbefugnis zu beantragen.
- Darlehen zum Ankauf oder zur Adaptierung eines PKW
Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht zugemutet werden kann, die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und/oder zu Fuß zurückzulegen, kann die Pensionsversicherung ein zinsfreies Darlehen zum Ankauf bzw. zur Adaptierung eines Personenkraftwagens (PKW) gewähren.
Ihr Nettoeinkommen darf dabei einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen, ebenso besteht ein Limit bezüglich Kaufpreis und Darlehenshöhe.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt 5 Jahre. Als Sicherheit müssen Sie eine Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie vorgelegen.
- Übernahme der Transportkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung ist das Vorliegen einer Behinderung, die die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und eines eigens adaptierten Personenkraftwagens (PKW) ausschließt.
- Perfektionsfahrstunden
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen Einschränkung (z. B. nach einem Unfall oder einer Erkrankung) – wahrscheinlich – nicht mehr in der Lage sind, einen Personenkraftwagen (PKW) in Standardausstattung zu lenken, können Kosten für Perfektionsfahrstunden übernommen werden (Abklärung notwendiger, behinderungsbedingter Adaptionen).
Broschüre
Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation
Wie erhalte ich eine soziale Reha?
Leistungen der sozialen Rehabilitation werden von der Pensionsversicherung (PV) grundsätzlich nur über einen vorherigen Antrag erbracht.
Sie können den Antrag selbst stellen oder über andere Kostenträger wie das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice einreichen lassen.
Als Antrag genügt ein formloses Schreiben an Ihre zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort).
Außerdem ist es möglich, Anträge im Zuge der Außendienste der Rehabilitationsberater*innen in den Reha-Zentren und bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice einzureichen.
Damit wir Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten können, legen Sie bitte ärztliche Befunde bei. Bitte beachten Sie, dass die Pensionsversicherung eine medizinische Begutachtung anordnen kann, wenn die vorhandenen ärztlichen Gutachten zur Prüfung des Antrages nicht ausreichen.
Rat & Hilfe
zur sozialen Rehabilitation
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 28. November 2024