Medizinische Reha: Junger Mann macht Physiotherapie mit Kniebewegungsgerät

Medizinische
Rehabilitation

In den Reha-Zentren der Pensionsversicherung (PV) werden Patient*innen auf Basis eines teilhabeorientierten Leistungsprofils nach modernsten Methoden & individuell betreut. Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten sowie eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Medizinische Reha bei der PV

Die medizinische Rehabilitation der PV orientiert sich am bio-psycho-sozialen ICF-Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, Menschen im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. Bei schwer erkrankten Patient*innen soll eine Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. verringert werden. 

Ein maßgeschneiderter, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmter Therapieplan sowie persönliche Reha-Ziele sind die Grundlage der Rehabilitation. Ein multiprofessionelles Team – bestehend aus Ärztinnen*Ärzten, Pfleger*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen – begleitet die Umsetzung.

Maßnahmen der medizinischen Reha

Die Rehabilitation umfasst medizinisch-diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen, die Ihnen dabei helfen sollen, wieder aktiv am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein möglichst selbständiges Leben zu führen.

  1. Stationäre Reha-Aufenthalte in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen
  2. Ambulante Reha-Maßnahmen in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen sowie Maßnahmen der Telerehabilitation
  3. Stationäre oder ambulante medizinisch-berufsorientierte Reha-Maßnahmen

Unsere Indikationen

Die Reha-Zentren der PV bieten Therapien für u. a. folgende Indikationen:

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Rheuma, Bandscheibenoperationen, Knochenbrüche, Amputationen etc.)
  • Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma bronchiale, COPD, chronische Bronchitis etc.)
  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 1 & 2, Metabolisches Syndrom etc.) und Erkrankungen des Verdauungsapparates (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa etc.)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Bypassoperation, Stent-Implantation etc.)
  • Neurologische Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose MS, Rückenmarksentzündung etc.)
  • Onkologische Erkrankungen  (z. B. nach Operation, Chemotherapie, Bestrahlung etc.)

Therapieschwerpunkte &
Pilot­projekte

In unseren Reha-Zentren bieten wir Ihnen einzigartige Therapieschwerpunkte und wegweisende Pilotprojekte, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

So beantragen Sie eine Rehabilitation

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen im Anschluss an ein akutes medizinisches Ereignis (z. B. nach Operationen) oder bei schweren chronischen Erkrankungen.

Den Antrag stellt die*der behandelnde Ärztin*Arzt. Bei akuten Erkrankungen können auch Spitalsärzt*innen den Antrag stellen. Für Anschlussheilverfahren ist eine telefonische Antragstellung durch das Krankenhaus möglich.

Die Pensionsversicherung (PV) beurteilt die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 

Übergangsgeld bei medizinischer Reha

Während der Rehabilitation haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie

Ein Antrag ist Voraussetzung für die Auszahlung eines Übergangsgeldes. Das Übergangsgeld wird anstelle des Krankengeldes ausbezahlt, wenn die Diagnose des Krankenstandes mit der Diagnose des Reha-Aufenthaltes zusammenhängt.

Häufige Fragen zur Reha

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 10. Februar 2025