Wie bekomme ich eine Rehabilitation?
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen im Anschluss an ein akutes medizinisches Ereignis (z. B. nach Herzoperationen, Schlaganfall, Gelenks- und Gelenksersatzoperationen etc.) oder bei schweren chronischen Erkrankungen (z. B. chronische Rückenschmerzen, Multiple Sklerose, Polyarthritis, Morbus Crohn etc.).
Den Antrag stellt normalerweise die*der behandelnde Ärztin*Arzt. Bei akuten Erkrankungen können auch Spitalsärztinnen*Spitalsärzte den Antrag stellen. Für Anschlussheilverfahren ist eine telefonische Antragstellung durch das Krankenhaus möglich.
Die Pensionsversicherung (PV) beurteit die medizinische Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Reha-Maßnahme. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.