Medizinische Reha: Junger Mann macht Physiotherapie mit Kniebewegungsgerät

Medizinische
Rehabilitation

In den hochspezialisierten Reha-Zentren der Pensionsversicherung (PV) werden Patient*innen nach modernsten Gesichtspunkten auf Basis eines teilhabeorientierten Leistungsprofils individuell betreut, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten sowie eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verringern.

Inhalt

    Was ist die medizinische Rehabilitation?

    Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen in der Regel im Anschluss an ein akutes medizinisches Ereignis (z. B. nach Herzoperationen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Gelenks- und Gelenksersatzoperationen etc.) oder bei schweren chronischen Erkrankungen (z. B. chronische Rückenschmerzen, entzündliche Erkrankungen wie Multiple Sklerose, chronische Polyarthritis oder Morbus Crohn / Colitis ulcerosa etc.). 

    Die medizinische Rehabilitation der PV orientiert sich am bio-psycho-sozialen ICF-Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der personalisierte Ansatz richtet sich genau nach den individuellen Bedürfnissen der Patient*innen und unterstützt sie dabei, wieder aktiv am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

    Ziele & Indikationen

    Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, Menschen im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen oder – bei schwer erkrankten Patient*innen – eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu verringern

    Ein individualisierter, auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderter Therapieplan sowie die Definition persönlicher Reha-Ziele bilden die Basis jeder Rehabilitation. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Ärztinnen*Ärzten, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen begleitet Sie bei der Umsetzung.

    Unsere Reha-Zentren bieten Therapien für u. a. folgende Indikationen:

    • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Rheuma, Bandscheibenoperationen, Knochenbrüche, Amputationen etc.)
    • Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma bronchiale, COPD, chronische Bronchitis etc.)
    • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 1 & 2, Metabolisches Syndrom etc.) und Erkrankungen des Verdauungsapparates (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa etc.)
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Bypassoperation, Stent-Implantation etc.)
    • Neurologische Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose MS, Rückenmarksentzündung etc.)
    • Onkologische Erkrankungen  (z. B. nach Operation, Chemotherapie, Bestrahlung etc.)

    Maßnahmen in der medizinischen Reha

    Die Rehabilitation umfasst alle medizinisch-diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass Sie ihren Beruf weiterhin oder wieder ausüben und ein möglichst selbständiges Leben ohne fremde Hilfe führen können. Mögliche Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation umfassen: 

    1. Stationäre Reha-Aufenthalte in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen
    2. Ambulante Reha-Maßnahmen in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen sowie Maßnahmen der Telerehabilitation
    3. Stationäre oder ambulante medizinisch-berufsorientierte Reha-Maßnahmen

    Stationäre oder ambulante Reha?

    Bei einer stationären Rehabilitation verbringen Sie einige Wochen in einem Reha-Zentrum, bleiben dort auch über Nacht und an den Wochenenden. Ein stationärer Aufenthalt in einem Reha-Zentrum empfiehlt sich, wenn Sie durch eine Erkrankung oder Einschränkung ihrer Mobilität laufende medizinische Überwachung benötigen und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.

    Im Gegensatz dazu bietet die ambulante Rehabilitation die Möglichkeit, tagsüber Therapien in der Nähe Ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes zu absolvieren. Da Sie in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben, können Sie die ambulante Rehabilitation gut in Ihren Alltag integrieren, weiterhin arbeiten und Ihre familiären Verpflichtungen wahrnehmen. 

    Die Entscheidung ob eine ambulante oder eine stationäre Reha für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer Erkrankung, Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssituation. Es ist wichtig, mit Ihrer*Ihrem Ärztin*Arzt zu besprechen, welche Form der Rehabilitation für Sie am besten geeignet ist.

    Spezielle Reha-Angebote & Pilot­projekte

    In unseren hochspezialisierten Reha-Zentren bieten wir Ihnen außerdem einzigartige Therapieschwerpunkte und wegweisende Pilotprojekte, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

    Wie bekomme ich eine medizinische Reha?

    Die Antragstellung erfolgt in der Regel – in gemeinsamer Entscheidung mit Ihnen – über die*den behandelnde*n Ärztin*Arzt, bei Akuterkrankungen über Spitalsärztinnen*Spitalsärzte mittels des dafür vorgesehenen (und bei diesen Stellen aufliegenden) Antragsformulars. Bei Anschlussheilverfahren ist auch eine telefonische Antragstellung durch das Krankenhaus möglich.

    Die Beurteilung hinsichtlich der Dringlichkeit und der medizinischen Notwendigkeit der beantragten Reha-Maßnahme erfolgt durch die Pensionsversicherung (PV). Sie ermittelt auch den zuständigen Versicherungsträger. Die Entscheidung über den Antrag wird der*dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. 

    Bitte warten Sie die schriftliche Verständigung unbedingt ab!

    Wer übernimmt die Kosten für die Reha?

    Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten von der Pensionsversicherung übernommen. Kosten für Aufenthalte, die ohne vorherige Bewilligung der Pensionsversicherung durchgeführt werden, werden grundsätzlich nicht übernommen.

    Zuzahlung

    Für eine stationäre medizinische Reha müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Für das Jahr 2024 beträgt die Zuzahlung zwischen € 9,70, € 16,62 und maximal € 23,56 pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr). Bei einer ambulanten Reha ist keine Zuzahlung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Häufige Fragen zur Reha

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 09. Juli 2024