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Infos für zuweisende
Ärztinnen & Ärzte

Auf dieser Seite finden Sie als zuweisende Ärztin*zuweisender Arzt wichtige Informationen für die Beantragung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) bei der Pensionsversicherung (PV).

Reha-Ziele & Voraus­setzungen

Mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation sowie Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) verfolgt die Pensionsversicherung (PV) das Ziel, Menschen im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. Bei schwer erkrankten Patient*innen soll eine Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. verringert werden. 

Voraussetzungen für eine Rehabilitation sind:

  1. Rehabilitationsbedürftigkeit liegt vor: Aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen sind Reha-Maßnahmen notwendig, um die Teilhabe im Alltag bzw. im Berufsleben wiederherzustellen oder zu verbessern.
  2. Rehabilitationsfähigkeit ist gegeben: Patient*innen müssen körperlich, geistig und psychisch in der Lage sein, aktiv an Therapien und Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit teilzunehmen.
  3. Rehabilitationspotenzial ist vorhanden: Durch Reha-Maßnahmen ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder der beruflichen Fähigkeiten sehr wahrscheinlich. 

Reha- und Präventionsangebote der PV

Die medizinischen Leistungsprofile der Pensionsversicherung (PV) konzentrieren sich auf die Individualisierung der Reha-Angebote und die Wiedereingliederung der Patient*innen in ihr berufliches und soziales Leben.

Ambulante versus Stationäre Reha

Bei einer stationären Reha werden Patient*innen für mehrere Wochen in einem Reha-Zentrum aufgenommen und bleiben dort den gesamten Zeitraum der zu absolvierenden Rehabilitation.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die ambulante Reha, Therapien tagsüber in der Nähe von zu Hause oder der Arbeit wahrzunehmen. Weil die Patient*innen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, können sie die ambulante Reha leichter in den Alltag integrieren, weiterhin arbeiten und familiäre Pflichten erfüllen.

Es ist wichtig, gemeinsam mit der Patientin*dem Patienten zu entscheiden, welche Reha-Form besser geeignet ist.

Im Bereich der ambulanten Reha der PV können die Phase II und III in Anspruch genommen werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen muss eine ausreichende Mobilität und Wohnortnähe (50 km vom Wohnsitz oder Arbeitsplatz) gegeben sein. Im Antrag muss das Feld „ambulante Rehabilitationangekreuzt werden.

Unsere Indikationen

Klare und korrekte Angaben erleichtern die Zuteilung in die jeweils geeigneten Einrichtungen und zur richtigen Therapie. Neben der Hauptdiagnose, die für das Heilverfahren ausschlaggebend ist, sind auch relevante Nebendiagnosen aufzulisten.

Bitte geben Sie als Hauptdiagnose nur 1 Indikation an und überprüfen Sie vorab die Rehabilitationsfähigkeit und die körperliche & psychische Verfassung Ihrer Patient*innen.

Wichtige Informationen zur Antragstellung

Im Antrag müssen folgende Informationen zwingend ausgefüllt werden, um eine bestmögliche Betreuung der Patient*innen zu gewährleisten:  

  • Antragsrelevante Diagnose, Indikationskategorie
  • Angabe von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
  • Angaben zu medizinisch begründeter Begleitperson und Transport
  • Angaben zu hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit
  • Angaben zur Dialysepflicht
  • Angaben zu hochgradigem Übergewicht (Angabe des genauen Körpergewichts)
  • Unterschrift und Stempel 

Bitte achten Sie bei der Ausstellung des Antrags außerdem besonders auf folgende Dinge:

  • Führen Sie nur 1 Heilverfahren an.
  • Achten Sie auf mögliche Kontraindikationen: z. B. Demenz, Pflegebedürftigkeit, Funktionseinschränkungen diverser Organsysteme, akute Erkrankungen etc.
  • Überprüfen Sie die Kur- bzw. Rehabilitationsfähigkeit der Patient*innen. Für einen positiven Entscheid muss Rehabilitationspotenzial gegeben sein.
  • Überprüfen Sie die physische und psychische Verfassung Ihrer Patient*innen. 

Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte Anträge die Bearbeitung verlängern und in einigen Fällen dazu führen können, dass Patient*innen einer Einrichtung zugewiesen werden, die nicht ihren Bedürfnissen entspricht


Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 28. November 2024