Kur: Ältere und jüngere Menschen im Schwimmbecken mit bunten Schwimmnudeln

Gesundheits­vorsorge Aktiv

Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist ein maßgeschneidertes Programm speziell für die Bedürfnisse und Herausforderungen bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Was ist Gesundheits­vorsorge (Kur)?

Die Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Aufgabe der Pensionsversicherung (PV), um die Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu fördern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass jede*r aktiv zur eigenen Gesundheit beitragen kann.

Ziel der Maßnahmen ist es,

  • die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und
  • einen Pflegebedarf zu verhindern.

Was ist Gesundheits­vorsorge Aktiv (GVA)?

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist speziell für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie unterscheidet sich von der Kur durch ein höheres Leistungsangebot, mit dem gezielt auf individuelle Problemstellungen eingegangen werden kann.

Spezialisierte Therapien stärken die Eigenverantwortung und helfen, besser mit Symptomen umzugehen. Aktivtherapien und Bewegung bilden die Basis, ergänzt durch Ernährungskonzepte und Workshops für einen gesunden und selbstbestimmten Alltag.

Therapien & Module Gesundheits­vorsorge Aktiv

Abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit kann zwischen den 3 Aufbaumodulen Bewegungsoptimierung, Bewegungsmotivation und mentale Gesundheit gewählt werden:

Antrag auf Gesundheits­vorsorge (Kur, GVA) stellen

Versicherte und Pensionist*innen können – abhängig von ihrem Gesundheitszustand – eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) über ihre Ärztin*ihren Arzt beantragen.

Die Art und die Dauer wird seitens der Pensionsversicherung (PV) festgelegt. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten. 

Kosten für einen Kur- oder GVA-Aufenthalt

Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten mit der Kureinrichtung von der Pensionsversicherung (PV) übernommen.

Kosten für Aufenthalte, die vorab nicht von der Pensionsversicherung bewilligt wurden, werden grundsätzlich nicht übernommen

Abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen müssen Sie einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Weitere Informationen finden Sie hier.

Gesundheits­vorsorge: Häufige Fragen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 20. Januar 2025