Pflegekarenz & Pflegeteilzeit: Junge Frau sitzt am Bett bei betagter Dame

Pflege­karenz
& Pflege­teilzeit

Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird oder eine Pflegekraft ausfällt steht man als berufstätige*r Angehörige*r vor der Herausforderung, wie sich private Verpflichtungen mit dem Berufsalltag vereinbaren lassen. Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen zur Pflegekarenz & Pflegeteilzeit sowie Informationen zum Antrag auf Pflegekarenzgeld.

Inhalt

    Was ist der Unter­schied zwischen Pflege­karenz und Pflege­teilzeit?

    Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit einzulegen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um die Pflege und Betreuung einer*eines nahen Angehörigen zu kümmern.

    • Die Pflegekarenz ist eine vereinbarte Freistellung von der Arbeit. Während dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt.
    • Bei der Pflegeteilzeit wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Das Gehalt wird dann aliquot ausgezahlt.

    Um das Einkommen zu ersetzen, haben Sie während dieser Zeit Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld.

    Welche Voraus­setzungen gibt es?

    Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können Sie für nahe Angehörige vereinbaren. Wer nach dem Gesetz als nahe*r Angehörige*r gilt, können Sie hier nachlesen.

    Die*der nahe Angehörige muss mindestens eine Pflegestufe 3 haben. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit einer Pflegekarenz bzw. -teilzeit ab Pflegestufe 1.

    Schriftliche Verein­barung mit Arbeitgeber*in

    Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen Sie mit der*dem Arbeitgeber*in schriftlich vereinbaren. Dazu muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens 3 Monaten (ohne Unterbrechung) bestehen. 

    Die Vereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Pflegekarenz bzw. der Pflegeteilzeit enthalten. Bei einer Pflegeteilzeit müssen zusätzlich Ausmaß (= Zahl der Arbeitstage) und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit (= zeitliche Verteilung auf die einzelnen Wochentage) vereinbart werden.

    Auf oesterreich.gv.at finden Sie Muster-Vereinbarungen für die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit.

    Pflegekarenzgeld

    Anspruch auf Pflegekarenzgeld haben:

    • Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit ihrer*ihrem Arbeitgeber*in vereinbart haben,
    • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, welche sich zum Zweck der Pflegekarenz vom Bezug der AMS-Leistung abgemeldet haben.

    Wie lange habe ich Anspruch auf Pflegekarenzgeld?

    • Das Pflegekarenzgeld gebührt für die vereinbarte Dauer von maximal 3 Monaten der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Bei einer Pflegeteilzeit wird das Pflegekarenzgeld aliquot ausbezahlt. 
    • Bei Inanspruchnahme der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit von weiteren Arbeitnehmer*innen für dieselbe*denselben nahe*n Angehörige*n gebührt das Pflegekarenzgeld für die Dauer von höchstens 6 Monaten.
    • Bei einer neuerlichen Vereinbarung aufgrund einer Erhöhung des Pflegebedarfs der zu betreuenden Person gebührt das Pflegekarenzgeld höchstens für weitere 6 Monate.

    Wie lange kann ich in Pflegekarenz gehen?

    Sowohl die Pflegekarenz als auch die Pflegeteilzeit stellen Überbrückungsmaßnahmen dar, um die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu sichern und die Pflegesituation (neu) zu organisieren.

    Der Rechtsanspruch ist auf 2 Wochen beschränkt. Während diesen 2 Wochen können Sie aber eine Verlängerung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren – bis zu maximal 3 Monaten.

    Sollte es in den ersten 2 Wochen zu keiner Vereinbarung kommen, so besteht Anspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für bis zu weitere 2 Wochen (insgesamt 4 Wochen). Die konsumierten Zeiten sind auf die gesetzlich mögliche Dauer der vereinbarten Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit anzurechnen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer*innen beschäftigt.

    Grundsätzlich kann für dieselbe zu pflegende Person nur 1 Mal eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbart werden. Ausnahme: Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs ist eine neuerliche Vereinbarung bis zu 3 Monate möglich.

    Es können auch mehrere Angehörige für dieselbe Person eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren. So können z. B. 2 Geschwister für denselben Elternteil für unterschiedliche Zeiträume jeweils eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu 3 Monaten vereinbaren.

    Pensions- & Kranken­versicherung 

    Zeiten des Bezuges von Pflegekarenzgeld gelten in der Pensionsversicherung als Beitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit, aliquoter Pflegekarenzgeldbezug erhöht die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung.

    Während Sie ein Pflegekarenzgeld beziehen, übernimmt der Bund die Kosten für die Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge.

    Hier finden Sie weitere Informationen

    In der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und-teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.

    Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024