Um ein Pflegekarenzgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen.
Alle Informationen zu Anspruchs-Voraussetzungen, Bezugsdauer und Höhe des Pflegekarenzgeldes finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumservice.
Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit einzulegen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um die Pflege und Betreuung einer*eines nahen Angehörigen zu kümmern.
Um das Einkommen zu ersetzen, haben Sie während dieser Zeit Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld.
Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können Sie für nahe Angehörige vereinbaren. Wer nach dem Gesetz als nahe*r Angehörige*r gilt, können Sie hier nachlesen.
Die*der nahe Angehörige muss mindestens eine Pflegestufe 3 haben. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit einer Pflegekarenz bzw. -teilzeit ab Pflegestufe 1.
Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen Sie mit der*dem Arbeitgeber*in schriftlich vereinbaren. Dazu muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens 3 Monaten (ohne Unterbrechung) bestehen.
Die Vereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Pflegekarenz bzw. der Pflegeteilzeit enthalten. Bei einer Pflegeteilzeit müssen zusätzlich Ausmaß (= Zahl der Arbeitstage) und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit (= zeitliche Verteilung auf die einzelnen Wochentage) vereinbart werden.
Auf oesterreich.gv.at finden Sie Muster-Vereinbarungen für die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit.
Anspruch auf Pflegekarenzgeld haben:
Um ein Pflegekarenzgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen.
Alle Informationen zu Anspruchs-Voraussetzungen, Bezugsdauer und Höhe des Pflegekarenzgeldes finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumservice.
Sowohl die Pflegekarenz als auch die Pflegeteilzeit stellen Überbrückungsmaßnahmen dar, um die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu sichern und die Pflegesituation (neu) zu organisieren.
Der Rechtsanspruch ist auf 2 Wochen beschränkt. Während diesen 2 Wochen können Sie aber eine Verlängerung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren – bis zu maximal 3 Monaten.
Sollte es in den ersten 2 Wochen zu keiner Vereinbarung kommen, so besteht Anspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für bis zu weitere 2 Wochen (insgesamt 4 Wochen). Die konsumierten Zeiten sind auf die gesetzlich mögliche Dauer der vereinbarten Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit anzurechnen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer*innen beschäftigt.
Grundsätzlich kann für dieselbe zu pflegende Person nur 1 Mal eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbart werden. Ausnahme: Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs ist eine neuerliche Vereinbarung bis zu 3 Monate möglich.
Es können auch mehrere Angehörige für dieselbe Person eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren. So können z. B. 2 Geschwister für denselben Elternteil für unterschiedliche Zeiträume jeweils eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu 3 Monaten vereinbaren.
Zeiten des Bezuges von Pflegekarenzgeld gelten in der Pensionsversicherung als Beitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit, aliquoter Pflegekarenzgeldbezug erhöht die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung.
Während Sie ein Pflegekarenzgeld beziehen, übernimmt der Bund die Kosten für die Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge.
In der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und-teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.
Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 04. November 2024
Diese Website verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Cookie-Erklärung Datenschutz-Erklärung Impressum
Die Einstellungen können Sie jederzeit bei den Cookie-Einstellungen ändern.