Pflegekarenz & Pflegeteilzeit: Junge Frau sitzt am Bett bei betagter Dame

Pflege­karenz
& Pflege­teilzeit

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird oder eine Pflegekraft ausfällt, stehen berufstätige Angehörige oft vor großen organisatorischen Herausforderungen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und dem Antrag auf Pflegekarenzgeld.

Beruf & Pflege verein­baren: Ihre Möglichkeiten

Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit einzulegen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um die Pflege und Betreuung einer­*eines nahen Angehörigen zu kümmern.

  • Die Pflegekarenz ist eine vereinbarte Freistellung von der Arbeit. Während dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt.
  • Bei der Pflegeteilzeit wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Das Gehalt wird dann aliquot ausgezahlt.

Um das Einkommen zu ersetzen, haben Sie für diese Zeit Anspruch auf  Pflegekarenzgeld.

Welche Voraus­setzungen gibt es?

Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können Sie für nahe Angehörige vereinbaren. Wer nach dem Gesetz als nahe*r Angehörige*r gilt, können Sie hier nachlesen.

Die*der nahe Angehörige muss mindestens eine Pflegestufe 3 haben. Für demenziell erkrankte oder minderjährige nahe Angehörige gilt Pflegestufe 1.

Schriftliche Verein­barung mit Arbeitgeber*in

Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen Sie mit der*dem Arbeitgeber*in schriftlich vereinbaren. Die Vereinbarung muss enthalten:

  • Beginn und die Dauer der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit
  • Bei Pflegeteilzeit auch Arbeitsumfang und Verteilung der Arbeitszeit

Das Arbeitsverhältnis muss seit mind. 3 Monaten bestehen. Auf oesterreich.gv.at finden Sie Muster-Vereinbarungen.

Pflegekarenzgeld: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Pflegekarenzgeld haben:

  • Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit ihrer*ihrem Arbeitgeber*in vereinbart haben,
  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten und sich vom AMS-Bezug abgemeldet haben, um eine Pflegekarenz anzutreten.

Die Dauer des Pflegekarenzgeldes hängt von der vereinbarten Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit sowie vom Pflegebedarf ab. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regelungen erklärt:

Wie lange kann ich in Pflegekarenz gehen?

Sowohl die Pflegekarenz als auch die Pflegeteilzeit stellen Überbrückungsmaßnahmen dar, um die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu sichern und die Pflegesituation (neu) zu organisieren.

Der Rechtsanspruch ist auf 2 Wochen beschränkt. Während dieser Zeit können Sie eine Verlängerung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren – bis zu max. 3 Monate

Pensions- & Kranken­versicherung 

Während Sie Pflegekarenzgeld beziehen, übernimmt der Bund die Kosten für die Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungs­beiträge

Zeiten, in denen Sie Pflegekarenzgeld erhalten, zählen für die Pensionsversicherung wie eine Beschäftigung. Sie werden im Pensions­konto als Beitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit gespeichert.

Wenn Sie Pflegekarenzgeld nur anteilig beziehen, erhöht sich Ihre Beitragsgrundlage entsprechend.

Hier finden Sie weitere Informationen

Weitere Infos zu Pflegekarenzgeld sowie arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaub und Abfertigung finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums (BMSGPK).

Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 14. März 2025