Was ist die Familienhospizkarenz?
Um sterbende nahe Angehörige zu begleiten oder schwerst erkrankte Kinder zu betreuen, gibt es die Möglichkeit einer Familienhospizkarenz oder Familienteilzeit.
- Für eine Familienhospizkarenz können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Während der Karenz bekommen Sie kein Entgelt.
- Bei einer Familienhospizteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. Ihre Arbeitszeiten zeitlich anders verteilen (= Änderung der Lage der Normalarbeitszeit).
Eine Familienhospizkarenz oder –teilzeit ist für nahe Angehörige möglich.
Sie müssen Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in vorab den Beginn und die Dauer sowie den Grund für die Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit schriftlich mitteilen.
Anspruch & Dauer
Die Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung für 3 Monate beansprucht werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung bis zu 6 Monate möglich.
Bei Begleitung schwerst erkrankter Kinder (Wahl- oder Pflegekinder) sind 5 Monate Familienhospizkarenz vorgesehen. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht bis zu 9 Monaten.
Während dieser Zeiten werden Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bzw. vom Bund geleistet.
Finanzielle Unterstützung
Vorschuss auf Pflegegeld
Bei Familienhospizkarenz für die Sterbebegleitung von nahen Angehörigen oder die Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kindes wird auf Antrag der*des Pflegebedürftigen das Pflegegeld ausgezahlt, sofern keine stationäre Pflege erfolgt. Für Pflegegeldanträge oder -erhöhungen sind Vorschusszahlungen möglich.
Pflegekarenzgeld
Für die gesamte Dauer der Familienhospizkarenz/-teilzeit haben Sie Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Maßnahme beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Zum Antragsformular.
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, haben Sie die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundeskanzleramt.
Hier finden Sie weitere Informationen
In der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und-teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.
Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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Stand: 10. Januar 2025