Was ist die Familienhospizkarenz?
Um sterbende nahe Angehörige zu begleiten oder schwerst erkrankte Kinder zu betreuen, gibt es die Möglichkeit einer Familienhospizkarenz oder Familienteilzeit.
- Für eine Familienhospizkarenz können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Während der Karenz bekommen Sie kein Entgelt.
- Bei einer Familienhospizteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. Ihre Arbeitszeiten zeitlich anders verteilen (= Änderung der Lage der Normalarbeitszeit).
Eine Familienhospizkarenz oder –teilzeit ist für nahe Angehörige möglich.
Sie müssen Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in vorab den Beginn und die Dauer sowie den Grund für die Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit schriftlich mitteilen.
Anspruch & Dauer
Die Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung für 3 Monate beansprucht werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung bis zu 6 Monate möglich.
Bei Begleitung schwerst erkrankter Kinder (Wahl- oder Pflegekinder) sind 5 Monate Familienhospizkarenz vorgesehen. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht bis zu 9 Monaten.
Während dieser Zeiten werden Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bzw. vom Bund geleistet.
Finanzielle Unterstützung
Vorschuss auf Pflegegeld
Bei Familienhospizkarenz wird auf Antrag der*des Pflegebedürftigen das Pflegegeld ausgezahlt, sofern keine stationäre Pflege erfolgt. Für Pflegegeldanträge oder -erhöhungen sind Vorschusszahlungen möglich.
Pflegekarenzgeld
Für die gesamte Dauer der Familienhospizkarenz/-teilzeit haben Sie Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Maßnahme beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Zum Antragsformular.
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, haben Sie die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundeskanzleramt.
Hier finden Sie weitere Informationen
In der Broschüre vom Sozialministerium finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und -teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.
Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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Stand: 01. April 2025