Familienhospizkarenz: Junge Hand hält alte Hand im Sonnenlicht

Familien­hospizkarenz

Ein Familienmitglied liegt im Sterben und Sie möchten die verbleibende Zeit so gut wie möglich nutzen? Oder Ihr Kind ist schwer erkrankt und braucht Ihre Nähe? Eine Familienhospizkarenz bietet Ihnen trotz Berufstätigkeit die Möglichkeit, sich um Ihre Angehörigen zu kümmern. Hier finden Sie alle Voraussetzungen und Informationen zur finanziellen Unterstützung.

Inhalt

    Was ist die Familien­hospizkarenz?

    Um sterbende nahe Angehörige zu begleiten oder schwerst erkrankte Kinder zu betreuen, gibt es die Möglichkeit einer Familienhospizkarenz oder Familienteilzeit.

    • Für eine Familienhospizkarenz können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Während der Karenz bekommen Sie kein Entgelt.
    • Bei einer Familienhospizteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. Ihre Arbeitszeiten zeitlich anders verteilen (= Änderung der Lage der Normalarbeitszeit).

    Eine Familienhospizkarenz oder –teilzeit ist für nahe Angehörige möglich.

    Sie müssen Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in vorab den Beginn und die Dauer sowie den Grund für die Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit schriftlich mitteilen

    Anspruch & Dauer

    Die Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung für 3 Monate beansprucht werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung bis zu 6 Monate möglich.

    Bei Begleitung schwerst erkrankter Kinder sind 5 Monate Familienhospizkarenz vorgesehen. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht bis zu 9 Monaten.

    Während dieser Zeiten werden Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bzw. vom Bund geleistet. 

    Finanzielle Unterstützung

    Vorschuss auf Pflegegeld

    Personen, die zum Zwecke der Sterbebegleitung einer*eines nahen Angehörigen oder der Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, ist auf Antrag der*des Pflegebedürftigen das Pflegegeld auszuzahlen, sofern keine stationäre Pflege vorliegt.

    Bei Anträgen der*des Pflegebedürftigen auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes sind Vorschusszahlungen vorgesehen.

    Pflegekarenzgeld

    Für die gesamte Dauer der Familienhospizkarenz/-teilzeit haben Sie Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld.

    Das Pflegekarenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Maßnahme beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular.

    Familienhospizkarenz-Härteausgleich

    Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, haben Sie die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundeskanzleramt.

    Hier finden Sie weitere Informationen

    In der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und-teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.

    Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024