Familienhospizkarenz: Junge Hand hält alte Hand im Sonnenlicht

Familien­hospizkarenz

Unterstützung für Angehörige in schweren Zeiten: Mit der Familienhospizkarenz können Sie trotz Beruf sterbende Angehörige oder schwerkranke Kinder begleiten. Informieren Sie sich hier über Voraussetzungen und finanzielle Unterstützung.

Was ist die Familien­hospizkarenz?

Um sterbende nahe Angehörige zu begleiten oder schwerst erkrankte Kinder zu betreuen, gibt es die Möglichkeit einer Familienhospizkarenz oder Familienteilzeit.

  • Für eine Familienhospizkarenz können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Während der Karenz bekommen Sie kein Entgelt.
  • Bei einer Familienhospizteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. Ihre Arbeitszeiten zeitlich anders verteilen (= Änderung der Lage der Normalarbeitszeit).

Eine Familienhospizkarenz oder –teilzeit ist für nahe Angehörige möglich.

Sie müssen Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in vorab den Beginn und die Dauer sowie den Grund für die Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit schriftlich mitteilen

Anspruch & Dauer

Die Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung für 3 Monate beansprucht werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung bis zu 6 Monate möglich.

Bei Begleitung schwerst erkrankter Kinder (Wahl- oder Pflegekinder) sind 5 Monate Familienhospizkarenz vorgesehen. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht bis zu 9 Monaten.

Während dieser Zeiten werden Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bzw. vom Bund geleistet. 

Finanzielle Unterstützung

Vorschuss auf Pflegegeld

Bei Familienhospizkarenz wird auf Antrag der*des Pflegebedürftigen das Pflegegeld ausgezahlt, sofern keine stationäre Pflege erfolgt. Für Pflegegeldanträge oder -erhöhungen sind Vorschusszahlungen möglich.

Pflegekarenzgeld

Für die gesamte Dauer der Familienhospizkarenz/-teilzeit haben Sie Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Maßnahme beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Zum Antragsformular.

Familienhospizkarenz-Härteausgleich

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, haben Sie die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundeskanzleramt.

Hier finden Sie weitere Informationen

In der Broschüre vom Sozialministerium finden Sie weitere Informationen zur Familienhospizkarenz und -teilzeit, zum Pflegekarenzgeld und arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsanspruch oder Abfertigung.

Das Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 01. April 2025