Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 3. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen mind. Pflegestufe 1.
Wer gilt als pflegende*r Angehörige*r
Als pflegende Angehörige gelten grundsätzlich Personen, die sich um kranke und pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Als Angehörige gelten grundsätzlich nahestehende Personen. In Zusammenhang mit bestimmten Rechten oder Anspruchsvoraussetzungen ist der Begriff „nahe Angehörige“ relevant.
- Was ist ein*e nahe*r Angehörige*r?
Als nahe*r Angehörige*r gelten:
- Ehegatt*innen
- eingetragene Partner*innen
- Lebensgefährt*innen
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie verwandt sind.
- Wahl-, Stief- und Pflegekinder
- Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
- Geschwister, Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cousine*Cousin und weitere Personen, die bis zum vierten Grad in der Seitenlinie verwandt sind.
- Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Schwägerin*Schwager sowie weitere verschwägerte Personen in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum vierten Grad. Verschwägert sind Personen, die durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft mit jemandem verwandt sind.
- Nicht verwandte Personen, die seit mindestens 10 Monaten mit der pflegebedürftigen Person im gemeinsamen Haushalt leben und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Voraussetzung hierfür ist, dass im gemeinsamen Haushalt kein*e lebende*r arbeitsfähige*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in wohnt.
- Ehegatt*innen
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
Es gibt Angebote und Leistungen, die Sie als pflegende*r Angehörige*r unterstützen und Ihnen dabei helfen, körperliche und psychische Überforderung zu vermeiden.
Für die Unterstützungsangebote gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
Angehörigenbonus
Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4. Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder überwiegende Pflege seit mind. 1 Jahr in häuslicher Umgebung, monatliches Netto-Einkommen nicht mehr als € 1.500,00.
Familienhospizkarenz
Begleitung von sterbenden nahen Angehörigen oder Betreuung von schwerst erkrankten Kindern.
Auf der Infoplattform für Pflege und Betreuung finden Sie weitere Informationen zur finanziellen & rechtlichen Unterstützung.
Entlastung & Hilfe für pflegende Angehörige
Kurzzeit-, Ersatz- und Urlaubspflege
Wenn Sie die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht selbst durchführen können – z. B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wenn Sie Urlaub benötigen – können Sie das Angebot einer Kurzzeit-, Urlaubs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
Ihr*e pflegebedürftige*r Angehörige*r kann für diesen Zeitraum vorübergehend in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden. Auch eine Betreuung zu Hause durch eine Ersatzpflege-Person ist möglich.
Für die Kurzzeit- und Ersatzpflege können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Reha für pflegende und betreuende Angehörige
Für berufstätige pflegende oder betreuende Angehörige bietet das Reha-Zentrum Bad Schallerbach der Pensionsversicherung ein spezielles 4-wöchiges Reha-Angebot.
Wenn die zu pflegende Person während Ihrer Reha nicht zu Hause betreut werden kann, übernimmt das Reha-Zentrum unter bestimmten Bedingungen die Pflege und Betreuung.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bin ich versichert, wenn ich jemanden pflege?
Wenn Sie durch die Pflege einer*eines nahen Angehörigen nicht mehr arbeiten gehen können, sind Sie in der Sozialversicherung nicht pflichtversichert.
Um Versicherungszeiten zu erwerben, können Sie sich als pflegende*r Angehörige*r aber kostenlos in der Pensionsversicherung versichern. Diese Möglichkeiten gibt es:
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
In der Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Mitversicherung oder kostenlosen Selbstversicherung für pflegende Angehörige.
Hier finden Sie weitere Informationen
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert zu finanziellen Unterstützungs-Möglichkeiten, Beratungs-Angeboten und Versicherungs-Themen.
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Hinweis:
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Stand: 04. November 2024