Errechnen Sie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantritts.
Inhalt
Pensionsantrittsrechner
Pensionskontorechner
Berechnung der Pensionshöhe mit dem Pensionskontorechner
Mit dem Pensionskontorechner wird auf Basis Ihrer Beitragszahlungen eine Prognose über die Höhe Ihrer Pension erstellt. Sie können darüber hinaus auch fiktive Berechnungen anstellen, z. B. zu zukünftigen Kindererziehungszeiten oder Gehaltserhöhungen.
Die errechneten Pensionswerte stellen ungefähre Richtwerte dar und sind unverbindlich. Der Pensionskontorechner ist qualitätsgesichert durch die Österreichische Sozialversicherung.
Tipp: Wenn Sie sich vorab auf Ihrem Pensionskonto anmelden, werden die Daten direkt in den Pensionskontorechner übernommen und Sie brauchen nur mehr Ihr aktuelles Gehalt anzugeben.
Pensionsantritt berechnen mit dem Pensionsantrittsrechner
Der Pensionsantrittsrechner berechnet Ihren individuellen Pensionsantritt auf Basis der aktuellen Rechtslage. Unabhängig von der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für eine Pension, können Sie damit den Zeitpunkt, ab dem Sie frühestens in Pension gehen können, errechnen.
Persönliche Beratung &
Pensionsvorausberechnung
Für genauere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung. Als besonderen Service bieten wir auch Pensionsvorausberechnungen an. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Pensionsanspruch verfolgen mit dem Pensionskonto
Mittels ID Austria oder über FinanzOnline (Achtung: derzeit kommt es zu technischen Problemen) können Sie Ihr Pensionskonto jederzeit online einsehen und den aktuellen Stand Ihrer Pension abfragen. Hier finden Sie weitere Infos zum Pensionskonto.
Hier finden Sie weitere Informationen
Hier finden Sie Fragen & Antworten zum Pensionskonto und zum Pensionskontorechner.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 04. Oktober 2024