Für eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds muss ein Antrag gestellt werden. Füllen Sie dazu bitte dieses Online-Formular aus.
Die Antragstellung kann auch formlos – unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen.
Versicherte und Pensionist*innen der Pensionsversicherung können, wenn sie durch ein unvorhersehbares Ereignis in eine unverschuldete Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung beantragen.
Für eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds muss ein Antrag gestellt werden. Füllen Sie dazu bitte dieses Online-Formular aus.
Die Antragstellung kann auch formlos – unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen.
Beim Unterstützungsfonds handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird Rücksicht genommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Dezember 2024
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