Unterstützungsfonds: Hände stapeln sich in Teamarbeit

Unterstützungs­fonds
Pensions­versicherung

Zur finanziellen Unterstützung von Versicherten und Pensionist*innen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, hat die Pensionsversicherung (PV) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.

Voraus­setzungen

Versicherte und Pensionist*innen der Pensionsversicherung können, wenn sie durch ein unvorhersehbares Ereignis in eine unverschuldete Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung beantragen.

Rechtsanspruch

Beim Unterstützungsfonds handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird Rücksicht genommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 17. Dezember 2024