Älteres Paar liest gemeinsam Antragsformular für Langzeitversichertenpension

Langzeit­versicherungs­pension

Die Langzeitversicherungspension, früher als „Hacklerregelung“ bekannt, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Pensionsantritt. Hier erfahren Sie alles zu Bedingungen, Abschlägen und Zuverdienst.

Was ist eine Langzeit­versicherungs­pension?

Die Langzeitversicherungspension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt bei einer langen Versicherungsdauer.

Personen, die lange erwerbstätig waren und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, können dadurch bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Ist das Regelpensionsalter erreicht, geht die Langzeitversicherungspension automatisch in eine Alterspension über.

Voraussetzungen für einen vorzeitigen Pensionsantritt

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtagmindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.

Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:

  • Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
  • Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.

Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.

Außerdem müssen am Stichtag auch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Pensionsalter für Männer & Frauen

Für Männer und Frauen gibt es derzeit noch ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter.

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen Männer 62 Jahre alt sein.

Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit dem einer Alterspension (siehe Tabelle Angleichung des Frauenpensionsalters (PDF, 57 KB)).

Die Langzeitversicherungspension kommt daher frühestens für ab 1. Jänner 1966 geborene Frauen zur Anwendung. Für sie gilt ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren.

Pension mit oder ohne Abschläge

Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie weniger Pension, weil Abschläge berechnet werden.

Bei einer Langzeitversicherungspension beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter.

Wenn bis spätestens 31. Dezember 2021 mindestens 540 Beitragsmonateaufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen, wird die Langzeitversicherungspension abschlagsfrei zuerkannt. Dazu zählen auch maximal 60 Monate der Kindererziehung. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden nicht berücksichtigt.

Unter welchen Bedingungen entfällt die Pension?

Die Langzeitversicherungspension kann aus folgenden Gründen wegfallen:

Weitere Gründe für einen Wegfall der Langzeitversicherungspension finden Sie hier.

Damit Sie Ihre Pension wieder erhalten, bitten wir Sie uns zu informieren, sollte sich ein relevanter Umstand ändern oder nicht mehr zutreffen. 

Häufige Fragen zur Langzeitversicherungs­pension

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 09. Dezember 2024