Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht des Regelpensionsalters für die betroffenen Geburtsjahrgänge sowie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantrittes.
Inhalt
Warum wurde das Pensionsantrittsalter für Frauen angehoben?
Seit 1. Jänner 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise an das der Männer angeglichen. Bis zum Jahr 2033 steigt es von 60 auf 65 Jahre.
Der Anhebung liegt eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) aus dem Jahr 1992 zugrunde.
Wie erfolgt die Anhebung genau?
Die Anhebung erfolgt stufenweise. Darunter fallen die Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968. Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen.
Frauen geboren | Regelpensionsalter |
---|---|
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 | 60,5. Lebensjahr |
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 | 61. Lebensjahr |
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 | 61,5. Lebensjahr |
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 | 62. Lebensjahr |
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 | 62,5. Lebensjahr |
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 | 63. Lebensjahr |
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 | 63,5. Lebensjahr |
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967 | 64. Lebensjahr |
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 | 64,5. Lebensjahr |
ab 1. Juli 1968 | 65. Lebensjahr |
Übersicht
Angleichung des Frauenpensionsalters
Erhöht sich auch die Pension, wenn Frauen bis 65 arbeiten?
Mittelfristig werden Frauen das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Männer erreichen. Dieses lag im Jahr 2023 bei 63,3 Jahren.
- Eine Steigerung des Pensionsantrittsalters auf 63,3 Jahre würde in etwa eine Pensionserhöhung von € 140,00 brutto bedeuten.
- Rechnet man bis 65 Jahre, so wären dies durchschnittlich € 240,00 brutto mehr Pension.
Ihre tatsächliche Pensionshöhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie der Berufswahl, Ausmaß der Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit), Zeiten der Kindererziehung und ob die Pension früher oder später angetreten wird (Regelpensionsalter). Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie können Frauen Ihre Pension erhöhen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für eine zusätzliche Erhöhung Ihrer Pension sorgen können:
Möglichkeiten vor dem Regelpensionsalter
Freiwillige Versicherung
Mit einer freiwilligen Versicherung in Form einer Selbst- oder Weiterversicherung haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungsmonate zu erwerben, wodurch sich Ihre Pension grundsätzlich erhöht.
Höherversicherung
Bei Vorliegen einer Pflichtversicherung, Weiterversicherung oder Selbstversicherung besteht auch die Möglichkeit, eine Höherversicherung in der Pensionsversicherung abzuschließen. Dadurch können Sie Ihre monatliche Pension um einen besonderen Steigerungsbetrag erhöhen.
Zeiten der Kindererziehung
Kindererziehungszeiten werden für einen festgelegten Zeitraum angerechnet und sie erhalten eine Gutschrift in Ihrem Pensionskonto, ohne dafür selbst Beiträge zu bezahlen. Berücksichtigt wird grundsätzlich ein Zeitraum von 4 Jahren (5 Jahre bei Mehrlingsgeburten). Die Beiträge werden vom Familienlastenausgleichsfonds sowie vom Bund getragen.
Decken sich Kindererziehungszeiten zeitlich mit anderen Versicherungszeiten (z. B. Zeiten der Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosengeldbezug) zählen diese Zeiträume für die Pensionsvoraussetzungen nur einfach.
Pensionssplitting
Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Der erwerbstätige Elternteil kann dabei Teile seiner Gutschrift (maximal die Hälfte der jährlichen Gutschrift) auf dem Pensionskonto an den erziehenden Teil übertragen.
Nachkauf von Versicherungszeiten
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden in der Pensionsversicherung als Versicherungszeiten vorgemerkt. Damit sie bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden können, müssen diese Zeiten nachgekauft werden.
Tipp: Die Pension ist ein wichtiger Meilenstein in Ihrer Biografie und sollte gut vorbereitet werden. Erfahren Sie in der Podcast-Folge „Ruhestand gut geplant“ alles Wichtige rund um den Pensionsantritt und welche Vorteile es hat, auch in der Pension beruflich aktiv zu bleiben.
Möglichkeiten nach dem Regelpensionsalter
Späterer Pensionsantritt
Wenn die Pension – trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen – erst nach Vollendung des Regelpensionsalters in Anspruch genommen wird, gebührt eine Erhöhung der Alterspension. Für jeden Monat, in dem die Pension später angetreten wird, erhöht sich die errechnete Pensionsleistung um 0,425 % (= 5,1 % pro Jahr).
Zuverdienst in der Pension
Bei einer Alterspension ist ein Zuverdienst uneingeschränkt möglich und wird durch einen besonderen Höherversicherungsbetrag honoriert. Bei der Korridor-, Langzeitversicherungs- und Schwerarbeiterpension sowie bei einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension ist ein Zuverdienst nur eingeschränkt möglich.
Können Frauen auch früher in Pension gehen?
Folgende Pensionsarten ermöglichen es, vor dem Regelpensionsalter in Pension zu gehen:
- Die Schwerarbeitspension kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ab 60 Jahren beantragt werden.
- Die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension kann unabhängig vom Lebensalter beantragt werden. Für diese Pensionen müssen zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
- Die Korridorpension oder Langzeitversicherungspension ermöglichen einen Pensionsantritt mit 62 Jahren. Aufgrund der stufenweisen Anhebung des Pensionsantrittsalters kommen diese Pensionen für Frauen ab dem Jahr 2028 in Betracht.
Der Pensionsantritt vor Erreichen des Regelpensionsalters führt grundsätzlich zu einerVerminderung der Pension.
Hier finden Sie weitere Informationen
Mehr Informationen, wie Sie als Frau die eigene Pension schon im Arbeitsleben absichern können sowie Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramts:
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 18. Oktober 2024