Für Frauen der Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968 wird das Regelpensionsalter stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht sowie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantrittes:
Immer mehr Menschen in Österreich entscheiden sich dafür, ihre Pension zu verschieben oder in der Pension weiterzuarbeiten. Die Gründe für den Verbleib im Arbeitsleben sind vielfältig:
Auch die Wirtschaft profitiert von älteren Arbeitnehmer*innen und ihrem Know-how, weil durch die demografische Entwicklung Arbeitskräfte am Markt fehlen.
Der Gesetzgeber hat wichtige Änderungen beschlossen, um den Übergang vom Erwerbsleben in die Pension flexibler zu gestalten und Anreize für jene Menschen gesetzt, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten möchten.
Regelpensionsalter | Das Alter, in dem eine Person berechtigt ist, eine Pension zu beziehen. Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre. |
Pension aufschieben | Die Pension kann nach dem Regelpensionalter für maximal 3 Jahre aufgeschoben werden. Für jedes zusätzliche Arbeitsjahr wird die Pension erhöht. |
In der Pension dazuverdienen | Neben dem Bezug einer Alterspension ist jede Erwerbstätigkeit möglich. Es gibt keine Zuverdienstgrenze und die Pension wird dadurch nicht verringert. |
Für Frauen der Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968 wird das Regelpensionsalter stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht sowie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantrittes:
Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und die Pension aufschiebt, erhält für jedes zusätzliche Arbeitsjahr eine Erhöhung der Pension um 5,1 % für maximal 3 Jahre. Damit kann die Pension insgesamt um 15,3% erhöht werden.
Jeder zusätzliche Beitragsmonat erhöht außerdem die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto und somit die monatliche Pension.
Für den Zeitraum, in dem die Pension aufgeschoben wird, wird der Beitragssatz für die Pensionsversicherung um die Hälfte reduziert:
Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen haben weniger Lohnnebenkosten.
Damit keine Nachteile entstehen, werden für die Pensionsberechnung weiterhin die vollen Beitragsgrundlagen herangezogen.
Im Falle der Korridorpension gilt ein Abschlag pro Jahr von 5,1 % von der Pension für jene Personen, die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen möchten. Dafür muss man mindestens 62 Jahre alt sein.
Wenn Sie früher aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, zahlen Sie weniger auf das Pensionskonto ein und verlieren zusätzlich noch bis zu 15,3 % der Pension, wenn Sie bis zu 3 Jahre in Anspruch nehmen.
Wer in der Alterspension weiterarbeitet, zahlt Pensionsbeiträge ein und bekommt am Ende des Jahres rückwirkend aus diesen Beiträgen einen besonderen Höherversicherungsbetrag ausgezahlt.
Weiterarbeitende Pensionist*innen müssen nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt (2024: € 1036,88 pro Monat). Für den restlichen Teil springt der Bund ein.
Das spart im Laufe eines Jahres etwa € 1.200 an Beiträgen. Diese Regelung gilt nur für Bezieher*innen einer Eigenpension und ist vorerst bis Ende 2025 befristet.
Daneben gibt es noch weitere Vorteile bei den Sozialabgaben. So fallen z. B. sobald man das Regelpensionsalter erreicht hat, keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr an.
Bei einem Zuverdienst zur Pension ist beim Finanzamt eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Weil immer das gesamte Einkommen, also Pension und Zuverdienst, zusammengerechnet wird, kann es zu Steuernachforderungen kommen.
Lassen Sie sich von Ihrem Pensionsversicherungsträger die verschiedenen Varianten durchrechnen.
Da das Regelpensionsalter für Frauen derzeit noch niedriger ist als das der Männer, ist der finanzielle Mehrwert für Frauen, die Pension für bis zu 3 Jahre nach hinten zu verschieben enorm, vor allem weil gegen Ende der Berufslaufbahn zumeist auch die höchsten Gehälter bezogen werden.
Länger zu arbeiten trotz Anspruch auf Pension kann sich finanziell, gesundheitlich und sozial lohnen. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die verschiedenen Pensionsregelungen zu informieren.
Besonders sinnvoll kann dies für Menschen sein, denen Versicherungszeiten fehlen oder die nur mit einer sehr niedrigen Pension rechnen können.
Lassen Sie sich individuell beraten, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Sie möchten Ihre Pension aufschieben oder während der Pension weiterarbeiten? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 29. November 2024
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