Wegfall der Leistung: Pensionist benutzt Taschenrechner und schreibt

Wegfall einer Pensions­leistung:
Gründe & Lösungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pensionsleistungen wegfallen, ruhen oder entzogen werden – eine Situation, die für viele Pensionist*innen Unsicherheit bedeutet. Wir informieren, welche Gründe zum Wegfall führen können, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.

Wegfall der Pension

Die Korridorpension, die Schwerarbeitspension und die Langzeitversicherungspension fallen grundsätzlich in dem Zeitraum weg, in dem Sie vor Erreichen des Regelpensionsalters eine Erwerbstätigkeit ausüben,

  • die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet oder
  • aus der Sie ein monatliches Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44 (im Jahr 2024) beziehen.

NEU: Überschreitung von 40% der Geringfügigkeitsgrenze im Jahr:

Ab 1. Jänner 2024 fallen die Korridorpension, die Schwerarbeitspension und die Langzeitversicherungspension bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht jedenfalls weg, sondern es muss die Höhe des Entgelts geprüft werden.

Die Pensionsleistung fällt erst ab dem Monat weg, ab dem der die Geringfügigkeitsgrenze überschreitende Betrag des Entgelts (= Überschreitungsbetrag) im Kalenderjahr 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (= € 207,38 im Jahr 2024) erstmalig überschritten hat.

Die Korridorpension, die Schwerarbeitspension und die Langzeitversicherungspension fallen ebenfalls weg, wenn Sie

Wiederaufleben der Pension

Wird das Ende der Erwerbstätigkeit gemeldet, lebt die weggefallene Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversicherungspension mit dem Tag nach Ende der Erwerbstätigkeit wieder auf.

Neufeststellung der Pension

Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung  von Amts wegen neu festgestellt und muss für jeden Kalendermonat des Wegfalls um einen festgelegten Prozentsatz erhöht werden.

Erlöschen einer Pensionsleistung

Ohne weiteres Verfahren erlischt die Pension bzw. wird die Leistung beendet:

Der  Kinderzuschuss erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Ruhen der Pension

Wenn Sie Krankengeld beziehen oder im Falle einer Haft, kommt es zu einem Ruhen der Pension. Unter Ruhen versteht man, dass der Pensionsanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, jedoch die Pension nicht oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

Entziehen einer Pensionsleistung

Wegen Berufsunfähigkeit, Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeitzuerkannte Pensionen sind zu entziehen, wenn sich der Gesundheitszustand der Pensionistin*des Pensionisten soweit gebessert hat, dass die maßgeblichen Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr vorliegen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 19. Dezember 2024