Wegfall der Leistung: Pensionist benutzt Taschenrechner und schreibt

Wegfall einer Pensions­leistung:
Gründe & Lösungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pensionsleistungen wegfallen, ruhen oder entzogen werden. Wir informieren, welche Gründe zum Wegfall führen können, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.

Wegfall der Pension

Die Korridorpension, die Schwerarbeitspension und die Langzeitversicherungspension fallen grundsätzlich für den Zeitraum weg, wenn vor dem Regelpensionsalter eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die entweder 

  • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet, oder
  • ein monatliches Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (im Jahr 2025) bringt.

NEU: Überschreitung von 40% der Geringfügigkeitsgrenze im Jahr

Seit 1. Jänner 2024 führt die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht automatisch zum Wegfall der Pension, sondern es wird die Höhe des Entgelts geprüft.

Eine Pensionsleistung fällt erst ab dem Monat weg, in dem der Betrag des Entgelts, der über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (= € 220,44 im Jahr 2025) im Kalenderjahr erstmalig überschreitet (= Überschreitungsbetrag).

Die Korridorpension, Schwerarbeitspension und Langzeitversicherungspension fallen ebenfalls weg, wenn Sie

Wiederaufleben der Pension

Wenn das Ende der Erwerbstätigkeit gemeldet wird, lebt die zuvor weggefallene Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversicherungspension mit dem Tag nach dem Ende der Erwerbstätigkeit wieder auf

Neufeststellung der Pension

Beim Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung  von Amts wegen neu festgestellt und für jeden Kalendermonat des Wegfalls um einen festgelegten Prozentsatz erhöht.

Erlöschen einer Pensionsleistung

Ohne weiteres Verfahren erlischt die Pension bzw. wird die Leistung beendet:

Der  Kinderzuschuss erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Ruhen der Pension

Wenn Sie Krankengeld beziehen oder im Falle einer Haft, kommt es zu einem Ruhen der Pension. Unter Ruhen versteht man, dass der Pensionsanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, jedoch die Pension nicht oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

Entziehen einer Pensionsleistung

Wegen Berufsunfähigkeit, Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeitzuerkannte Pensionen sind zu entziehen, wenn sich der Gesundheitszustand der Pensionistin*des Pensionisten soweit gebessert hat, dass die maßgeblichen Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr vorliegen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 17. Januar 2025