Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Pensionszahlungsbeleg.
Was bedeutet mein Pensionszahlungsbeleg?
Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Informationspflichten erhalten Sie bei jeder Pensionszahlung von der auszahlenden Stelle (Bank oder Post) einen Pensionszahlungsbeleg.
Der Pensionszahlungsbeleg enthält folgende, wichtige Informationen:
- Anweisungsbetrag (= Netto-Auszahlungsbetrag)
- Bezugsteile (z. B. Pension, Ausgleichszulage)
- Abzüge (Krankenversicherungsbeitrag, Lohnsteuer)
- Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abzüge
- Lohnsteuerfreibeträge
- Leistungserhöhungen (Pensionsanpassung)
- Meldepflichten & Meldefristen
Broschüre
Pensionszahlungsbeleg
Abkürzungen auf dem Pensionszahlungsbeleg erklärt
- Höhe der einzelnen Bezugsteile (brutto)
Tabellen Bezeichnung EP Eigenpension inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober, allfälliger Kinderzuschüsse und / oder Pensionsbonus UEG Übergangsgeld WP Witwen*Witwerpension, Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober WAIP(X) Waisenpension bzw. Summe der Waisenpensionen inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober, X = Anzahl der Waisenpensionen AZ Ausgleichszulage inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober und ein allfälliger Ausgleichszulagenbonus PG Pflegegeld ZL Von der Pensionsversicherung ausgezahlte SV PK-Leistung und / oder Heimopferrente KGE Kriegsgefangenenentschädigung ANGBON Angehörigenbonus - Höhe der einzelnen Abzüge
SV Kranken(Sozial)versicherungsbeitrag inklusive Beitrag für allfällige ausländische Leistung(en). Bei gemeinsamer Anweisung mehrerer Pensionen werden die einzelnen Werte summiert, z. B. SV = Summe aus den Krankenversicherungsbeiträgen der Alters- und Hinterbliebenenpension. LST Monatliche bzw. auf Einmalzahlungen entfallende Lohnsteuer inklusive einer allfälligen Sonderzahlungslohnsteuer einer mitzuversteuernden Leistung. RU Ruhensbetrag (wenn einzelne Bezugsteile aufgrund gesetzlicher Bedingungen nicht ausgezahlt werden) summiert mit einem allfälligen Ruhen des Pflegegeldes wegen eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt (Kuranstalt) oder einer stationären Pflege in einem Pflege-, Wohn-, Alten- oder Erziehungsheim. PGRAT Rückzahlung eines Mehrbezuges an Pflegegeld ABZ Ratenabzug (Rückzahlung eines Überbezuges / Mehrbezuges an Pension, Ausgleichszulage, Pflegegeld, etc.) und / oder Fremdabzug (z. B. zur Deckung der Verpflegskosten) BEI Gewerkschaftsbeitrag (nur wenn Sie einen Abzug von der Pension beantragt haben) - Sonstige Werte & Informationen
SVBG Kranken(Sozial)versicherungsbeitrag-Bemessungsgrundlage inklusive allfällige ausländische Leistung(en). Bei gemeinsamer Anweisung mehrerer Pensionen werden die einzelnen Werte summiert. Von diesem Betrag wurde der Kranken(Sozial)versicherungsbeitrag berechnet. LSTBG Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage inklusive einer allfälligen Jahressechstelüberschreitung. Von diesem Betrag wurde die Lohnsteuer berechnet. MITV Bruttobetrag der mitzuversteuernden Bezüge. Die Lohnsteuer wird unter Berücksichtigung des von der auszahlenden Stelle bekannt gegebenen Bezuges (z. B. vom ehemaligen Dienstgeber oder einer Pensionskasse, einer weiteren SV-Leistung) ermittelt. Mehrere derartige Bezüge werden summiert. Eine allfällige Sonderzahlung oder steuerfreie Bezugsteile werden nicht gesondert ausgewiesen (Information durch bezugsauszahlende Stelle). Der angeführte Betrag kann vom tatsächlich gebührenden Bezug geringfügig abweichen oder zeitverzögert zur Anwendung kommen. NZ Nachzahlung, die gemeinsam mit der monatlichen Leistung ausgezahlt wird. PVMM/JJ Bezugsbestätigung Pensionsversicherung Monat / Jahr LSTNZ Lohnsteuerneuberechnung des Vorjahres AZJ Ausgleichszulage-Jahresausgleich KEIN AZJ Information, dass der für das Vorjahr durchgeführte Ausgleichszulage-Jahresausgleich keine Nachzahlung ergeben hat.
Rat & Hilfe
zur Pensionsauszahlung
Sie haben Fragen zur Auszahlung Ihrer Pension oder zum Pensionszahlungsbeleg? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung helfen Ihnen gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 19. Dezember 2024