Einen Überblick über die verschiedenen Meldepflichten & Meldefristen gibt unser Informationsblatt (PDF, 146 KB).
Die Meldepflichten & Meldefristen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier zum Download.
Personen, die eine Pension beantragen oder beziehen, sind verpflichtet, alle Änderungen, die einen Einfluss auf den Bezug oder die Höhe der Pension haben, innerhalb der festgelegten Fristen an die Pensionsversicherung (PV) zu melden.
Das sind z. B. Adressänderungen, Auslandsaufenthalte, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine Änderung des Einkommens, etc.
Wichtig: Die Meldepflicht gilt bereits ab dem Tag, an dem Sie einen Antrag auf eine Leistung stellen. Sie gilt auch für eine gesetzliche und gerichtliche Vertretung.
Folgende Änderungen müssen Sie uns rasch und ohne Aufforderung immer melden:
Einen Überblick über die verschiedenen Meldepflichten & Meldefristen gibt unser Informationsblatt (PDF, 146 KB).
Die Meldepflichten & Meldefristen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier zum Download.
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beantragen oder beziehen, müssen Sie uns teilweise auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen:
Weitere Infos zu Ausgleichszulage, Ausgleichszulagen- & Pensionsbonus
Weitere Infos zum Pflegegeld
Anfall/ Höhe/ Änderung/ Wegfall einer
Infos zur Witwen*Witwerpension (Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen)
Weitere Infos zur Waisenpension
Weitere Infos zum Kinderzuschuss
Anfall/ Höhe/ Änderung/ Wegfall
Weitere Infos zur Heimopferrente
Mehr zum Angehörigenbonus
Weitere Infos zum Übergangsgeld
Um Änderungen bekannt zu geben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Im Anschluss müssen Sie die Meldung auch schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an die Pensionsversicherung (PV) übermitteln. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.
Bitte halten Sie die Meldefristen ein, um einen reibungslosen Ablauf der Pensionszahlungen sicherzustellen und mögliche Komplikationen zu vermeiden!
Haben Sie Leistungen
zu Unrecht bezogen, müssen Sie diese zurückzahlen.
Leistungen müssen auch dann zurückgezahlt werden, wenn festgestellt wird, dass sie Ihnen nicht oder nicht in einer bestimmten Höhe zustehen (z. B. eine erkennbar zu hohe Auszahlung).
Unvollständige, falsche Angaben sowie die Verletzung der Meldepflicht können rechtliche Folgen haben.
Bei Fragen und Unklarheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 23. Januar 2025
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