Seniorin am Schreibtisch telefoniert und notiert sich Auskunft zur Meldepflicht

Meldepflichten
& Meldefristen

Wer eine Leistung der Pensionsversicherung (PV) – wie Pension, Pflegegeld, Angehörigenbonus, etc. – beantragt oder bezieht, muss relevante Änderungen rechtzeitig melden. Hier erfahren Sie, welche Änderungen wichtig sind, welche Fristen gelten und wie Sie die Meldung korrekt durchführen.

Meldepflichten für Pensionist*innen

Personen, die eine Pension beantragen oder beziehen, sind verpflichtet, alle Änderungen, die einen Einfluss auf den Bezug oder die Höhe der Pension haben, innerhalb der festgelegten Fristen an die Pensionsversicherung (PV) zu melden.

Das sind z. B.  Adressänderungen, Auslandsaufenthalte, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine Änderung des Einkommens, etc.

Wichtig: Die Meldepflicht gilt bereits ab dem Tag, an dem Sie einen Antrag auf eine Leistung stellen. Sie gilt auch für eine gesetzliche und gerichtliche Vertretung.

Ständige Meldepflichten: Welche Änderungen müssen Sie melden?

Folgende Änderungen müssen Sie uns rasch und ohne Aufforderung immer melden:

Besondere Melde­pflichten: Pflegegeld, Angehörigen­bonus und mehr

Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beantragen oder beziehen, müssen Sie uns teilweise auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen:

Änderungen bei der PV melden: So geht's

Um Änderungen bekannt zu geben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Im Anschluss müssen Sie die Meldung auch schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an die Pensionsversicherung (PV) übermitteln. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.

Bitte halten Sie die Meldefristen ein, um einen reibungslosen Ablauf der Pensionszahlungen sicherzustellen und mögliche Komplikationen zu vermeiden!

Folgen bei Verstößen gegen die Meldepflicht

Haben Sie Leistungen

  • aufgrund bewusst falscher Angaben
  • durch bewusstes Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder
  • durch Verletzung der Meldepflicht

zu Unrecht bezogen, müssen Sie diese zurückzahlen.

Leistungen müssen auch dann zurückgezahlt werden, wenn festgestellt wird, dass sie Ihnen nicht oder nicht in einer bestimmten Höhe zustehen (z. B. eine erkennbar zu hohe Auszahlung).

Unvollständige, falsche Angaben sowie die Verletzung der Meldepflicht können rechtliche Folgen haben.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 23. Januar 2025