Krankenversicherung: Ärztin stapelt Holzbausteine mit Gesundheitssymbolen

Kranken­versicherung
in der Pension

Wenn Sie eine österreichische Pension beziehen und Ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind Sie automatisch krankenversichert. Doch wie funktioniert die Absicherung im Ausland? Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Ihre Gesundheitsversorgung.

Krankenversicherung bei Pension aus Österreich

Bezieher*innen einer österreichischen Pension, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind in der österreichischen Krankenversicherung versichert. Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension(en).

Krankenversicherung bei Pension oder Rente aus dem Ausland

Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Staat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.

Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland

Wenn Ihr Wohnsitz im Ausland liegt, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt. Entsprechende Regelungen zur Krankenversicherung bestehen derzeit mit folgenden Staaten: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Häufige Fragen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 18. Dezember 2024