Sie haben Fragen zur Krankenversicherung in der Pension? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Inhalt
Krankenversicherung bei Pension aus Österreich
Bezieher*innen einer österreichischen Pension, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind in der österreichischen Krankenversicherung versichert. Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension(en).
Krankenversicherung bei Pensions- und Rentenleistungen aus dem Ausland
Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Staat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.
Rat & Hilfe
zur Krankenversicherung in der Pension
Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland
Wenn Ihr Wohnsitz im Ausland liegt, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt. Entsprechende Regelungen zur Krankenversicherung bestehen derzeit mit folgenden Staaten: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Krankenversicherung: Häufige Fragen
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Juni 2024