Inhalt
Wie bekomme ich den Ausweis für Pensionist*innen?
Jede*r Pensionist*in mit Wohnsitz im Inland erhält automatisch und kostenlos einen Ausweis zugeschickt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Der Ausweis für Pensionist*innen ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) gültig.
Grundsätzlich wird der Ausweis nur einmal versendet und ist unbefristet gültig. Nur Pensionist*innen, die eine befristete Pension beziehen, erhalten einen befristeten Ausweis für Pensionist*innen. Für im Ausland lebende Pensionist*innen ist kein Ausweis vorgesehen.
Wann bekomme ich den Ausweis zugeschickt?
Der Ausweis für Pensionist*innen wird mit der jährlichen Mitteilung über die Pensionsanpassung im Jänner versendet. Den Ausweis im Scheckkartenformat finden Sie im unteren Drittel dieser Verständigung; er lässt sich einfach aus dem Blatt heraustrennen.
Wenn Sie Ihre Pension innerhalb des Jahres antreten, erhalten Sie mit der Pensionszuerkennung einen vorläufigen Ausweis in Papierform. Der endgültige Ausweis liegt der ersten Mitteilung über die Pensionsanpassung im Jänner des Folgejahres bei.
Ihre Vorteile
Mit dem Ausweis können Sie Ermäßigungen für Senior*innen bei Eintritten, Fahrtkosten etc. in Anspruch nehmen.
Verlust des Ausweises
Sollten Sie Ihren Ausweis nicht erhalten oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Landesstelle Wien zuständig).
Hier finden Sie weitere Informationen
Auf der Plattform oesterreich.gv.at finden Sie ausführliche Informationen zu Ermäßigungen und finanzielle Unterstützungen für Senior*innen in Ihrem Bundesland.
Das könnte Sie auch interessieren
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 05. Juni 2024