Ältere Frau mit Sonnebrille zeigt ihren Ausweis für Pensionist*innen im Scheckkartenformat

Ausweis für
Pensionist*innen

Der Pensionist*innen-Ausweis ist ein offizielles Dokument für alle, die in Österreich eine Pension beziehen. Er bietet zahlreiche Vorteile wie Ermäßigungen bei Eintritten, öffentlichen Verkehrsmitteln und mehr. Erfahren Sie hier, wie Sie den Ausweis erhalten.

So bekommen Sie den Pensionist*innen-Ausweis

Jede*r Pensionist*in mit Wohnsitz im Inland erhält automatisch und kostenlos einen Ausweis zugeschickt. Ein Antrag ist nicht nötig. 

Der Ausweis für Pensionist*innen ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) gültig.

Grundsätzlich wird der Ausweis nur einmal versendet und ist unbefristet gültig. Nur Pensionist*innen, die eine befristete Pension beziehen, erhalten einen befristeten Ausweis für Pensionist*innen. Für im Ausland lebende Pensionist*innen ist kein Ausweis vorgesehen.

Wann und wie erhalten Sie Ihren Ausweis?

Wenn Sie Ihre Pension innerhalb des Jahres antreten, erhalten Sie mit der Pensionszuerkennung einen vorläufigen Ausweis in Papierform.

Der endgültige Ausweis für Pensionist*innen im Scheckkartenformat wird mit der jährlichen Mitteilung über die Pensionsan­passung im Jänner versendet. Den Ausweis finden Sie im unteren Drittel dieser Verständigung; er lässt sich einfach aus dem Blatt heraustrennen. 

Mit dem Ausweis können Sie Ermäßigungen für Senior*innen bei Eintritten, Fahrtkosten etc. in Anspruch nehmen.

Was tun bei Verlust Ihres Pensionist*innen-Ausweises?

Sollten Sie Ihren Ausweis nicht erhalten oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Landesstelle Wien zuständig).

Hier finden Sie weitere Informationen

Auf der Plattform oesterreich.gv.at finden Sie Informationen zu Ermäßigungen & finanzielle Unterstützungen für Senior*innen in Ihrem Bundesland.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 03. März 2025