Jeder Pensionsantrag gilt zugleich als Antrag auf Ausgleichszulage. Grundsätzlich stellt die Pensionsversicherung (PV) Ihren Anspruch auf eine Ausgleichzulage, einen Ausgleichszulagenbonus oder Pensionsbonus automatisch fest.
Wenn Ihr Anspruch später entsteht oder Ihr Einkommen sinkt und Sie mehr Anspruch haben, stellen Sie den Antrag innerhalb von 1 Monat. Später wird die Ausgleichszulage rückwirkend frühestens ab dem Beginn des vor der Antragstellung liegenden, vollen Kalendermonats gewährt oder erhöht.