Nebenjob & krankheitsbedingte Pension
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension kann zu Kürzungen der Pension sowie zu einer Überprüfung der Invalidität/Berufsunfähigkeit führen.
Wenn das Erwerbseinkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (im Jahr 2025) liegt, kann die Pension im betreffenden Monat als Teilpension gebühren.
Übersteigt das monatliche Gesamteinkommen (= Summe aus Bruttopension und Erwerbseinkommen) EUR 1.557,93 brutto, wird die Pensionsleistung um einen Anrechnungsbetrag vermindert (je nach Einkommenshöhe minus 30 %, 40 % oder 50 %).
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Landesstelle.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension