Versicherungszeiten für Pension: Seniorin nutzt Smartphone, lächelt glücklich

Überprüfung der
Versicherungs­zeiten

Versicherungszeiten sind die Grundlage für Ihren Pensionsanspruch und die Höhe Ihrer Pension. Ab dem 50. Lebensjahr bietet die Pensionsversicherung (PV) die Möglichkeit, Versicherungszeiten zu prüfen, um zu klären, ob und wann die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind.

Welche Zeiten zählen als Versicherungszeiten für die Pension?

Als Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gelten für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erfasst diese Versicherungszeiten automatisch und schreibt sie Ihrem Pensionskonto gut. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Versicherungszeiten aus der Kindererziehung.

Wie Sie Ihren Pensionsanspruch überprüfen können

Ab Vollendung des 50. Lebensjahres bietet Ihnen die Pensionsversicherung die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind bzw. wann sie erfüllt werden können.

Als besonderen Service bieten wir auch

Formulare zur Erfassung und Überprüfung Ihrer Versicherungszeiten

So fragen Sie Ihren Versicherungsdatenauszug ab

Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken: Online-Versicherungsdatenauszug.

Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.

Versicherungszeiten: Häufige Fragen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. Dezember 2024