Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungszeiten. Auf Seite 10 finden Sie eine Übersicht der am häufigsten vorkommenden Versicherungszeiten sowie die entsprechenden Beitragsgrundlagen.
Inhalt
Was zählt als Versicherungszeit?
Als Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gelten für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:
- Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit.
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung. Nähere Informationen bezüglich des Erwerbs von Zeiten der freiwilligen Versicherung finden Sie hier.
- Zeiten der Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, z. B. Arbeitslosengeld (ALG), Überbrückungshilfe, Umschulungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wochengeld, Präsenz- und Ausbildungsdienst, Zivil- und Auslandsdienst, Kindererziehungszeiten, etc.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Versicherungszeiten aus der Kindererziehung.
Broschüre
Versicherungszeiten
Überprüfung des Pensionsanspruchs
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres bietet Ihnen die Pensionsversicherung die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind bzw. wann sie erfüllt werden können.
Als besonderen Service bieten wir auch
- Pensionsvorausberechnungen sowie
- Rentabilitätsberechnungen für den Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten an.
Antragsformulare zur Erfassung, Ergänzung & Überprüfung von Versicherungszeiten
Antrag
auf Erfassung von Versicherungszeiten
Um Versicherungszeiten wie z. B. die endgültigen Zeiten der Kindererziehung oder Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten erfassen zu lassen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Antrag
auf Überprüfung des Pensionsanspruchs
Um Ihren Anspruch auf eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters (= Alterspensionen) prüfen zu lassen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Antrag
auf Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten und Prüfung des Anspruchs
Zur Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten sowie zur Prüfung des Anspruchs müssen Sie dieses Online-Formular ausfüllen.
Versicherungsdatenauszug abfragen
Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken: Online-Versicherungsdatenauszug.
Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.
Versicherungszeiten: Häufige Fragen
Rat & Hilfe
zu Ihren Versicherungszeiten
Sie möchten sich genauer zum Thema Versicherungszeiten erkundigen? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne und stellen bei Bedarf auch Pensionsvorausberechnungen an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Das könnte Sie auch interessieren
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Juni 2024