Versicherungszeiten für Pension: Seniorin nutzt Smartphone, lächelt glücklich

Versicherungs­zeiten für die
Pension prüfen

Versicherungszeiten sind die Grundlage für Ihren Pensionsanspruch und die Höhe Ihrer Pension. Ab dem 50. Lebensjahr bietet die Pensionsversicherung (PV) die Möglichkeit, Versicherungszeiten zu prüfen, um zu klären, ob und wann die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind.

Anrechenbare Versicherungszeiten

Als Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gelten für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erfasst diese Versicherungszeiten automatisch und schreibt sie Ihrem Pensionskonto gut.

So prüfen Sie Ihren Pensionsanspruch

Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie von der Pensionsversicherung prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pension erfüllen oder wann sie erfüllt werden können.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen auch:

Versicherungsdaten­auszug abfragen

Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken Versicherungsdatenauszug.

Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung (PV) anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.

Häufige Fragen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 18. Februar 2025