Pensionsantrag: Älterer Mann mit Hund sitzt vor Laptop und telefoniert

Pensionsantrag stellen

Wo finde ich den Pensionsantrag, wie reiche ich ihn ein, wann ist der richtige Zeitpunkt und welche Unterlagen benötige ich? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten rund um Ihren Pensionsantrag zusammengefasst.

Wo bekomme ich den Pensionsantrag?

Pensionsanträge erhalten Sie von Ihrem Pensionsversicherungsträger.

In der Pensionsversicherung (PV) gibt es für jede Pensionsart einen eigenen Pensionsantrag. Die Formulare stehen in Papierform, als PDF oder online zur Verfügung.

Ein formloses Schreiben wird ebenfalls akzeptiert, wobei der formelle Pensionsantrag später nachgereicht werden muss.

Wann muss ich den Pensionsantrag stellen?

Für Eigenpensionen: Antrag idealerweise 3 Monate vor dem Stichtag stellen. Möglich frühestens 6 Monate davor, spätestens am Stichtag.

Bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität: Antrag so früh wie möglich stellen.

Für Witwen*Witwerpensionen: Antrag so früh wie möglich stellen, jedoch spätestens 6 Monate nach dem Sterbedatum.

Für Waisenpensionen: Antrag so früh wie möglich stellen, jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Elternteils (bei volljährigen Waisen) oder spätestens 6 Monate nach Volljährigkeit bzw. Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit (bei minderjährigen Waisen).

Wie fülle ich den Antrag richtig aus?

Für jeden Pensionsantrag gibt es eine Ausfüllhilfe, die Schritt für Schritt durch das Formular führt. Bitte füllen Sie den Antrag möglichst genau aus und unterschreiben Sie diesen.

Unvollständige Angaben oder die fehlende Unterschrift können zu Erhebungen und Rückfragen führen und verlängern die Bearbeit­ungsdauer.

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie unser telefonisches Kundenservice oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unseren Landesstellen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung helfen Ihnen gerne!

Welche Dokumente brauche ich?

Folgende Dokumente müssen Sie dem Pensionsantrag beilegen:

  • Geburtsurkunde (nur bei Geburt im Ausland)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
    • Bei geschiedener Ehe: Scheidungsurteil und Nachweis über die Unterhaltsverpflichtung
    • Bei aufgelöster Partnerschaft: gerichtliche Auflösungsentscheidung und Nachweis über den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltszahlungen (Vergleichsausfertigung, Zahlungsbelege)
  • Geburtsurkunden von Kindern zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und bei Antrag auf Kinderzuschuss oder Waisenpension.
  • Sterbeurkunde der*des verstorbenen Versicherten bei Antrag auf Witwen*Witwer­pension (Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen) oder Waisen­pension.

Weitere Unterlagen sind im Informationsblatt zum jeweiligen Antragsformular aufgelistet.

Alle Dokumente sind als Original, Scan, Kopie oder beglaubigte Abschrift beizulegen. Die zuständigen Behörden stellen die Dokumente auf Anfrage kostenlos für die Sozialversicherung aus.

Wie und wo kann ich den Antrag abgeben?

  1. Elektronisch: Mittels Online-Formular (Anmeldung mit ID Austria)
  2. Per E-Mail: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien)
  3. Per Post: An die zuständige Landesstelle
  4. Persönlich: Den Pensionsantrag geben Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger ab. Bei der Pensionsversicherung (PV) ist ein Termin erforderlich. Bitte bringen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit. 

Den Pensionsantrag können Sie auch bei anderen Sozialversicherungsträgern, Behörden oder Gemeindeämtern abgeben.

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist, wird er geprüft. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist individuell verschieden

Häufige Fragen zum Pensionsantrag

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 19. Februar 2025