Pensionsantrag: Älterer Mann mit Hund sitzt vor Laptop und telefoniert

Den Pensionsantrag stellen

Wo finde ich den Pensionsantrag, wie reiche ich ihn ein, wann ist der richtige Zeitpunkt und welche Unterlagen benötige ich? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten rund um Ihren Pensionsantrag zusammengefasst.

Inhalt

    Woher bekomme ich den Pensionsantrag?

    Pensionsanträge erhalten Sie von Ihrem Pensionsversicherungsträger.

    In der Pensionsversicherung (PV) gibt es für jede Pensionsart einen eigenen Pensionsantrag. Die Formulare stehen in Papierform, als PDF oder online zur Verfügung.

    Ein formloses Schreiben wird ebenfalls akzeptiert, wobei der formelle Pensionsantrag später nachgereicht werden muss.

    Wann muss ich den Pensionsantrag stellen?

    Es wird empfohlen, den Pensionsantrag etwa 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.

    Wie fülle ich den Pensionsantrag richtig aus?

    Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt. Bitte füllen Sie den Pensionsantrag möglichst genau aus und unterschreiben Sie diesen.

    Unvollständige Angaben oder die fehlende Unterschrift können zu Erhebungen und Rückfragen führen und verlängern die Bearbeitungsdauer.

    Welche Dokumente brauche ich?

    Folgende Dokumente müssen Sie dem Pensionsantrag in jedem Fall beilegen:

    • Geburtsurkunde (nur bei Geburt außerhalb Österreichs)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
      • Bei geschiedener Ehe: Scheidungsurteil und Nachweis über die Unterhaltsverpflichtung
      • Bei aufgelöster Partnerschaft: gerichtliche Auflösungsentscheidung und Nachweis über den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltszahlungen (z. B. Vergleichsausfertigung, Zahlungsbelege)
    • Geburtsurkunden von Kindern zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und bei Antrag auf Kinderzuschuss oder Waisenpension. Bei unehelichen Kindern, Wahl-(Adoptiv)kindern und Stiefkindern sind weitere Dokumente erforderlich.
    • Sterbeurkunde der*des verstorbenen Versicherten bei Antrag auf Witwen*Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen oder Waisenpension.

    Alle Dokumente sind entweder im Original, als Scan (eingescannt), Fotokopie oder beglaubigte Abschrift beizulegen/mitzubringen. Sämtliche Dokumente werden auf Anfrage von den zuständigen Behörden kostenlos für Zwecke der Sozialversicherung ausgestellt.

    Die Vorlage ist nicht notwendig, wenn die Dokumente schon in einem früheren Verfahren eingereicht wurden.

    Weitere Unterlagen oder Dokumente, die Sie für den Pensionsantrag benötigen, sind im Informationsblatt – das dem jeweiligen Antragsformular beiliegt – aufgelistet. Hier finden Sie alle Informationsblätter.

    Wie und wo kann ich den Pensionsantrag stellen?

    1. Elektronisch: Mittels Online-Formular. Anmeldung mit ID Austria.
    2. Per E-Mail: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien). 
    3. Per Post: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien).
    4. Persönlich: Den Pensionsantrag geben Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger ab.

      Bei der Pensionsversicherung (PV) ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit. Die Adressen unserer Landesstellen finden Sie hier.

      Sie können Ihren Pensionsantrag auch bei

    Nachdem der Pensionsantrag bei uns eingelangt ist, wird er geprüft. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist individuell verschieden

    Häufige Fragen zum Pensionsantrag

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 29. Oktober 2024