Leitfaden 6 Schritte zur Pension: Älteres Paar spaziert durch Herbstwald

In 6 Schritten
zur Pension

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in Pension zu gehen? Wann und wie stellen Sie den Pensionsantrag? In unserem Leitfaden erfahren Sie die wichtigsten Schritte zur Pensionierung. Außerdem erklären wir wichtige Begriffe wie „Mindestversicherungszeit“ und „Stichtag“.

Schritt 1: Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Pension?

Eine Pension wird nur zuerkannt, wenn ein Antrag gestellt wurde und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Eintritt des Versicherungsfalles

Der Versicherungsfall gilt als eingetreten,

*) Achtung: unterschiedliche Anfallsalter je nach Pensionsart, das Regelpensions­alter ist 65 Jahre.

Mindestversicherungszeit erfüllt

Um in Pension zu gehen, muss eine bestimmte Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen. Für die Alterspension sind mindestens 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) erforderlich. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (= 7 Jahre) erwerbstätig gewesen sein.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungszeiten finden Sie hier Überprüfung der Versicherungszeiten.

Es werden auch Versicherungszeiten berücksichtigt, die in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz sowie in Abkommensstaaten erworben wurden. Weitere Infos Zwischenstaatliche Pensionsversicherung.

Voraussetzungen für bestimmte Pensionsarten

Die jeweiligen Voraussetzungen für eine bestimmte Pensionsart finden Sie hier.

Schritt 2: Welcher Pensionsversicherungs­träger ist zuständig?

Die Pensionsversicherung (PV) ist für Angestellte und Arbeiter*innen zuständig.

Diese Versicherungsträger sind ebenfalls für die gesetzliche Pensionsversicherung zuständig:

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): zuständig für Beamt*innen, Bedienstete der Eisenbahn und im Bergbau.

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): zuständig für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Landwirt*innen.

Ihre Pension erhalten Sie von dem Versicherungsträger, bei dem Sie in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag die größte Anzahl an Versicherungsmonaten erworben haben. Falls Sie in diesem Zeitraum keine Versicherungszeiten haben, liegt die Zuständigkeit bei jenem Versicherungsträger, bei dem der letzte Versicherungsmonat erworben wurde.

Schritt 3: Wie stelle ich den Pensionsantrag?

Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie einen Pensionsantrag stellen. Das gilt auch für Hinterbliebenenpensionen wie die Witwen*­Witwerpension (Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen) oder Waisen­pension.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:

Den Pensionsantrag stellen

Nachdem Sie den Pensionsantrag gestellt haben, müssen Sie alle Änderungen, die Ihre Pensionsleistung beeinflussen, und jede Änderung Ihres Wohnsitzes (auch vorübergehend) innerhalb von 2 Wochen melden. Weitere Infos: Meldepflichten & Meldefristen

Schritt 4: Stichtag für den Pensionsanspruch

Der Tag, an dem Sie Ihren Pensionsantrag stellen, löst bei Eigenpensionen den sogenannten „Stichtag“ aus.

Zu diesem Tag wird geprüft,

Der Stichtag ist immer der 1. Tag eines Monats. Wenn Sie den Pensionsantrag nicht am Monatsersten stellen, ist der Stichtag der 1. Tag des darauffolgenden Monats.

Bei Anträgen auf eine Hinterbliebenen­pension ist der Stichtag der Todestag der*des Versicherten, wenn dieser auf einen Monatsersten fällt. Ansonsten gilt als Stichtag der Monatserste, der dem Todestag folgt.

Über den Anspruch auf Pension wird mit Bescheid entschieden. Der Bescheid kann erst nach dem Stichtag erstellt und zugesendet werden.

Hinweis: Wenn Sie eine „Verständigung“ über die vorläufige Höhe Ihrer Pension erhalten haben, bedeutet das, dass die endgültige Pensionshöhe noch nicht festgestellt werden kann. Wir bemühen uns jedoch, das Verfahren schnell abzuschließen und Ihnen einen Bescheid auszustellen. 

Schritt 5: Beginn der Pension

Bei Eigenpensionen (= Alterspensionen und krankheitsbedingte Pensionen) ist der Stichtag in den meisten Fällen zugleich auch der Tag des Pensionsbeginns.

Schritt 6: Auszahlung der Pension

Die Pension wird grundsätzlich bargeldlos per Überweisung ausgezahlt. Damit die Pension auf Ihr Konto überwiesen werden kann, benötigen wir von Ihrer Bank einen „Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung“.

Eine Barzahlung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchgeführt.

Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland kann die Auszahlung der österreichischen Pension auch auf ein ausländisches Bankkonto erfolgen. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Direktüberweisung (PDF, 220 KB).

Rechtsmittel bei Pensionsbescheiden

Bescheide der Pensionsversicherung können vor einem Gericht angefochten werden.

  1. In Leistungssachen (z. B. Höhe des Pensionsanspruchs, Ausgleichszulage, Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten) kann innerhalb von 3 Monaten ab der Zustellung des Bescheides Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden.
  2. Bescheide in Verwaltungssachen (z. B. Versicherungsberechtigung, Beitragsangelegenheiten) können binnen 4 Wochen ab der Zustellung des Bescheides mittels Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde muss beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen

Wie Sie Ihren Pensionsantrag stellen können und welche Punkte dabei besonders wichtig sind erfahren Sie hier Pensionsantrag stellen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 19. Februar 2025