Versicherungszeiten nachkaufen: Hand hält Stapel bunter Aktenordner

Anrechnung & Nachkauf von
Versicherungs­zeiten

Mit dem Nachkauf von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten können Sie fehlende Versicherungszeiten für den Pensionsantritt ausgleichen oder Ihre Pension erhöhen. Seit 2005 ist auch eine Selbstversicherung möglich. Informieren Sie sich über Optionen und planen Sie Ihre Alters­vorsorge.

Welche Ausbildungszeiten können für die Pension vorgemerkt werden?

Zeiten, in denen Sie nach dem vollendeten 15. Lebensjahr eine inländische

  • öffentliche mittlere Schule oder mittlere Schule mit vergleichbarem Bildungsangebot oder höhere Schule (z. B. Handelsschule, Gymnasium),
  • Akademie oder verwandte Lehranstalt oder
  • Hochschule oder Kunstakademie

besucht haben, werden in der Pensionsversicherung nach Vorlage entsprechender Nachweise ohne Anrechnung für einen Pensionsanspruch oder Auswirkung auf die Pensionshöhe vorgemerkt.

Ebenso werden Ausbildungszeiten am Lehrinstitut für Dentisten und eine nach dem Hochschulstudium vorgeschriebene Berufsausbildung berücksichtigt.

Ausbildungszeiten im Ausland

Der Besuch einer Bildungseinrichtung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz mit vergleichbarem Bildungsziel wird wie der Besuch einer Schule in Österreich anerkannt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch diese gleichgestellten Schulzeiten können durch Nachkauf in Österreich als Beitrags­zeiten angerechnet werden, wenn sie nicht schon in einem anderen Staat berücksichtigt wurden.

Wie viele Monate werden berücksichtigt?

Je nach Ausbildungstyp kann eine bestimmte Anzahl an Monaten vorgemerkt werden:

AusbildungstypHöchstausmaß
Mittlere Schule
24 Monate
(=2 Jahre)
Höhere Schule oder
Akademie
36 Monate
(=3 Jahre)
Lehrinstitut für Dentisten
12 Monate
(=1 Jahr)
Hochschule oder
Kunstakademie
72 Monate
(=12 Semester)
Ausbildungszeit72 Monate
(=6 Jahre)

Es werden für jedes Schuljahr 12 Monate, für jedes Hochschulsemester 6 Monate und Ausbildungszeiten in ihrer Dauer vorgemerkt (ohne Anrechnung für einen Pensionsanspruch oder Auswirkung auf die Pensionshöhe).

Voraussetzung ist, dass mindestens 1 abgeschlossenes Schuljahr oder 1 Studiensemester und noch eine weitere Beitragszeit vorliegt.

Nachkauf von Ausbildungs­zeiten: Beiträge & Kosten

Damit die vorgemerkten Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionsberechnung berücksichtigt werden können, müssen dafür Beiträge bezahlt werden. 

Nachgekaufte Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung. Sie können selbst entscheiden, ob bzw. wie viele Monate nachgekauft werden sollen. 

Die nachgekauften Zeiten können zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten vor 2005  

Die Höhe des Beitrages hängt von der jeweils gültigen Höchstbeitragsgrundlage zum Zeitpunkt des Antrages auf Nachkauf ab. Bei einer Antragstellung im Jahr 2025 kostet ein Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsmonat EUR 1.470,60.

Eine Bezahlung in Raten (= Teilbeträgen) ist möglich. Vorausgesetzt, dass die Zahlung ununterbrochen & termingerecht erfolgt, werden die Raten nicht durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage erhöht. 

Kosten für Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten ab 2005 

Der Nachkauf der ab dem 1. Jänner 2005 absolvierten Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten wird in Form der nachträglichen Selbstversicherung durchgeführt.

Die Beitragshöhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung und dem Kalenderjahr, in dem die Schule, das Studium oder die Ausbildung absolviert wurde. Für nach dem 31. Dezember 1954 geborene Personen gelten im Jahr 2025 folgende Beträge.

Der monatliche Beitrag für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten, die im Jahr 2025 absolviert wurden, ist EUR 1.470,60. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Rückerstattung von Beiträgen

Aufgrund von Änderungen im Pensionsrecht kann eine Situation entstehen, in der das ursprüngliche Ziel eines Nachkaufes von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten nicht erreicht wird.

Für den Fall, dass sich bezahlte Beiträge nicht auf Ihren Pensionsanspruch oder auf die Höhe der Pension auswirken, werden diese vom zuständigen Pensionsversicherungsträger von Amts wegeninnerhalb 1 Jahres nach der rechtskräftigen Zuerkennung der Pension – rückerstattet.

Die Beiträge werden um den zum Stichtag geltenden Aufwertungsfaktor erhöht. Kostenmäßig höhere Beiträge (z. B. für Studienzeiten) werden vorrangig erstattet. 

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 18. Februar 2025