Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Hand hält Kugelschreiber, Sicherheitssymbol schwebend darüber

Weiterversicher­ung

Die Weiterversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Erwerb von Versicherungszeiten für Personen, die aus der Pflichtversicherung oder der Selbstversicherung ausgeschieden sind. Eine Vorversicherung ist erforderlich.

Inhalt

    Für wen ist eine Weiterversicherung sinnvoll?

    Die Weiterversicherung ist für Personen gedacht, die bereits in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert waren und diese Versicherung freiwillig fortsetzen möchten, z. B. nach einer Kündigung oder bei Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit (wenn keine andere Versicherungszeit z. B. Arbeitslosengeldbezug erworben wird).

    Wenn Sie aus der Pflichtversicherung oder Selbstversicherung ausscheiden, können Sie mit einer Weiterversicherung in der Pensionsversicherung Versicherungslücken schließen.

    Voraussetzungen

    Im Gegensatz zur Selbstversicherung ist für die Weiterversicherung eine vorangegangene Pflichtversicherung (= Vorversicherung) nötig. Weiters müssen vor dem Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung folgende Bedingungen in einer oder mehreren Pensionsversicherungen vorliegen:

    • Mindestens 12 Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten, oder
    • jährlich mindestens 3 Versicherungsmonate in den letzten 5 Jahren, oder
    • 60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung.

    Beginn und Ende der Weiterversicherung

    Den Zeitpunkt für den Beginn der Weiterversicherung können Sie selbst wählen. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist mit Beginn des 12. Monates vor der Antragstellung und spätestens mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.

    In weiterer Folge können Sie bestimmen, welche Monate zu Beitragsmonaten werden sollen. Eine Weiterversicherung kann bis maximal 12 Monate rückwirkend abgeschlossen werden.

    Die Weiterversicherung endet

    • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beginn einer Pflichtversicherung, Pensionszuerkennung), 
    • durch Ihre Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates,
    • mit dem Ende des letzten bezahlten Monates, wenn für mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.

    Eine beendete Weiterversicherung kann erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahme: es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor).

    Beiträge und Kosten

    Der Beitrag richtet sich nach den Beitragsgrundlagen aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.

    Die Beitragsgrundlage ist mit einem Mindest- bzw. Höchstbetrag begrenzt.

    Im Jahr 2024 beträgt die

    Mindestbeitragsgrundlage: EUR 950,40 pro Monat
    Höchstbeitragsgrundlage: EUR 7.070,00 pro Monat

    Als Beitrag zur Weiterversicherung sind pro Monat 22,8 % der Beitragsgrundlage zu bezahlen.

    Mindestbeitrag: EUR 216,69 pro Monat
    Höchstbeitrag: EUR 1.611,96 pro Monat

    Beiträge zur Weiterversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Anrechnung auf den persönlichen Höchstbetrag erfolgt nicht. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Österreich.

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024