Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte: Hand hält Sicherheitsschild-Symbol, andere Hand notiert etwas auf Dokumenten

Selbst­versicherung
geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungen zählen nicht zur Pflichtversicherung und somit nicht für die Pension. Mit einer Selbstversicherung sichern Sie trotzdem Ihre Altersvorsorge – ideal für junge Berufstätige, Student*innen und Frauen. Erfahren Sie hier mehr zu Voraussetzungen, Kosten und Vorteilen.

Voraussetzungen für die Selbstversicherung

Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:

  • Geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2025EUR 551,10).
  • Keine Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung
  • Wohnsitz im Inland

Von der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte ausgeschlossen sind:

  • Bezieher*innen einer Eigenpension (z. B. Alterspension),
  • Personen, die auf Grund einer anderen Beschäftigung in der Kranken- oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind (z. B. Beamt*innen, Gewerbetreibende, Bäuerinnen*Bauern),
  • Bezieher*innen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (AMS) mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung,
  • Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld,
  • Personen, die einer gesetzlichen beruflichen Vertretung der freien Berufe angehören (z. B. Ärzt*innen, Apotheker*innen, Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Ziviltechniker*innen).

Ausnahme: Die Selbstversicherung ist zulässig, wenn nur eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Kindererziehung besteht und keine Ausschlussgründe (z. B. Kinderbetreuungsgeld) vorliegen. 

Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte

Der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung beginnt mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag. Sie haben Anspruch auf Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) und Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld). 

In der Pensionsversicherung gelten Zeiten einer Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung als Versicherungszeiten.

Beiträge und Kosten

Die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet im Monat EUR 77,81. Die Beitragsgrundlage ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (EUR 551,10 im Jahr 2025). 

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 10. Januar 2025