Weitere Informationen zu den Regelungen und Möglichkeiten der Selbstversicherung finden Sie in unserer Broschüre Freiwillige Versicherungen.
Inhalt
Für wen ist eine Selbstversicherung sinnvoll?
Die Selbstversicherung ist für Personen gedacht, die keine Erwerbstätigkeit ausüben oder deren Tätigkeit nicht automatisch der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wie z. B. geringfügig Beschäftigte oder Studierende.
Wenn Sie keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten haben, kann es sinnvoll sein, eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung abzuschließen, um Versicherungszeiten zu erwerben.
Voraussetzungen
Für eine Selbstversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 15 Jahre
- Wohnsitz im Inland
- Keine gesetzliche Pensionsversicherung
Broschüre
Freiwillige Versicherungen
Beginn und Ende der Selbstversicherung
Den Versicherungsbeginn können Sie innerhalb des folgenden Zeitraumes frei wählen: Frühestens mit Beginn des 12. Monates vor der Antragstellung und spätestens mit dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Natürlich müssen zum gewählten Versicherungsbeginn die Voraussetzungen für die Selbstversicherung erfüllt sein und es darf kein Ausschlussgrund (u. a. Pensionsbezug oder Bezug von Sozialhilfe sowie ein Recht auf Weiterversicherung) vorliegen.
Die Selbstversicherung endet
- durch Ihre Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates,
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beginn einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung),
- mit dem Eintritt eines Ausschlussgrundes.
Antrag
auf Selbstversicherung
Um eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Beiträge und Kosten
Wenn vor Beginn der Selbstversicherung noch keine Pflichtversicherung bestanden hat, kostet der Beitrag zur Selbstversicherung EUR 805,98 (= 22,8 % der monatlichen Beitragsgrundlage EUR 3.535,00 im Jahr 2024).
Wenn Sie zuvor bereits pflichtversichert waren, gelten für die Beiträge dieselben Bestimmungen wie für die Weiterversicherung.
Beiträge zur Selbstversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Anrechnung auf den persönlichen Höchstbetrag erfolgt nicht. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Österreich.
Unterschied Selbstversicherung vs. Weiterversicherung
Sowohl die Selbstversicherung als auch die Weiterversicherung dienen dazu, Versicherungszeiten für einen Pensionsanspruch zu erwerben. Unterschiede liegen in den Voraussetzungen und der Zielgruppe.
Während für die Weiterversicherung eine vorangegangene Pflichtversicherung (= Vorversicherung) vorausgesetzt wird, sind eine Erwerbstätigkeit – und damit Vorversicherungszeiten – vor der Selbstversicherung nicht erforderlich.
Die Selbstversicherung soll die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung schaffen, wenn keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten vorliegen. Sie ist auch rückwirkend (12 Monate) zulässig.
Rat & Hilfe
zur Selbstversicherung
Sie möchten wissen, ob eine Selbstversicherung für Sie vorteilhaft ist und welche Beiträge zu leisten sind? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Juni 2024