Selbstversicherung in der Pensionsversicherung: Hand präsentiert Hologramm-Schutzschild, andere Hand schreibt

Selbst­versicherung:
Pensionszeiten sichern

Die freiwillige Selbstversicherung hilft nicht sozialversicherungspflichtigen Personen (z. B. Nicht-Erwerbstätige oder geringfügig Beschäftigte), ihre Pensionsansprüche zu sichern. Mit Beiträgen erwerben Sie wichtige Versicherungszeiten. Mehr zu Voraussetzungen, Vorteilen & Kosten.

Selbstversicherung für Nicht-Erwerbstätige und Geringfügig Beschäftigte

Die Selbstversicherung ist für Personen gedacht, die keine Erwerbstätigkeit ausüben oder deren Tätigkeit nicht automatisch der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wie z. B. geringfügig Beschäftigte oder Studierende.

Wenn Sie keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten haben, kann es sinnvoll sein, eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung abzuschließen, um Versicherungszeiten zu erwerben.

Voraussetzungen

Für eine Selbstversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Wohnsitz im Inland
  • Keine gesetzliche Pensionsversicherung

Beginn und Ende der Selbstversicherung

Den Versicherungsbeginn können Sie innerhalb des folgenden Zeitraumes frei wählen: Frühestens mit Beginn des 12. Monates vor der Antragstellung und spätestens mit dem Monatsersten nach der Antragstellung.

Natürlich müssen zum gewählten Versicherungsbeginn die Voraussetzungen für die Selbstversicherung erfüllt sein und es darf kein Ausschlussgrund (u. a. Pensionsbezug oder Bezug von Sozialhilfe sowie ein Recht auf Weiterversicherung) vorliegen.

Die Selbstversicherung endet

  • durch Ihre Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates,
  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beginn einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung),
  • mit dem Eintritt eines Ausschlussgrundes.

Beiträge und Kosten

Wenn vor Beginn der Selbstversicherung noch keine Pflichtversicherung bestanden hat, kostet der Beitrag zur Selbstversicherung EUR 805,98 (= 22,8 % der monatlichen Beitragsgrundlage EUR 3.535,00 im Jahr 2024).

Wenn Sie zuvor bereits pflichtversichert waren, gelten für die Beiträge dieselben Bestimmungen wie für die Weiterversicherung.

Beiträge zur Selbstversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Anrechnung auf den persönlichen Höchstbetrag erfolgt nicht. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Österreich.

Unterschied zur Weiter­versicher­ung

Sowohl die Selbstversicherung als auch die Weiterversicherung dienen dazu,  Versicherungszeiten für einen Pensionsanspruch zu erwerben. Unterschiede liegen in den Voraussetzungen und der Zielgruppe.

Während  für die Weiterversicherung eine vorangegangene Pflichtversicherung(= Vorversicherung) vorausgesetzt wird, sind eine Erwerbstätigkeit – und damit Vorversicherungszeiten – vor der Selbstversicherung nicht erforderlich.

Die Selbstversicherung soll die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung schaffen, wenn keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten vorliegen. Sie ist auch rückwirkend (12 Monate) zulässig.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. Dezember 2024