Detailliertere Informationen zur Auswirkung auf die Pensionsleistung und wie der besondere Steigerungsbetrag genau berechnet wird, finden Sie in unserer Broschüre zur Höherversicherung.
Inhalt
Nutzen und Voraussetzungen
Im Gegensatz zu den anderen Formen der freiwilligen Versicherung, ist der Zweck der Höherversicherung nicht die Anrechnung von Versicherungszeiten, sondern die Erhöhung der Pension. Durch zusätzliche Beitragszahlungen können Sie einen Erhöhungsbetrag bzw. einen sogenannten besonderen Steigerungsbetrag erwerben, der zu Ihrer monatlichen Pension hinzugerechnet wird.
Voraussetzung für die Höherversicherung ist, dass eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung besteht. Sie ist unabhängig vom Lebensalter.
Broschüre
Höherversicherung
Höherversicherung vs. private Pensionsversicherung
Im Vergleich zur privaten Pensionsversicherung bietet Ihnen die Höherversicherung viele Vorteile:
- Die Höhe der Beiträge und der Einzahlungszeitpunkt können frei gewählt werden.
- Schon ein einziger Beitrag erhöht die Pension.
- Der besondere Steigerungsbetrag wird im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die Pension erhöht.
- Der besondere Steigerungsbetrag wird 14-mal jährlich ausgezahlt.
- Anteilsmäßiger Übergang von Ansprüchen auf Personen, die eine Hinterbliebenenpension ( Witwen*Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen und Waisenpension) beziehen.
Kosten und Zahlungstermine
Über Antrag stellt die Pensionsversicherung die Berechtigung zur Höherversicherung fest und gibt den höchstmöglichen Jahresbetrag bekannt. Für zukünftige Einzahlungen werden Zahlscheine zur Verfügung gestellt.
Die Höhe der Beiträge können Sie innerhalb dieser jeweils geltenden Jahreshöchstgrenze selbst bestimmen. Im Jahr 2024 liegt der Grenzwert bei EUR 12.120,00.
Auch den Zeitpunkt Ihrer Zahlung(en) können Sie frei wählen (z. B. regelmäßige monatliche Zahlung, ein- oder mehrmalige Zahlung jährlich).
Mit der ersten Einzahlung beginnt die Höherversicherung. Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden.
Antrag
auf Höherversicherung
Um eine Höherversicherung in der Pensionsversicherung zu beantragen, verwenden Sie bitte dieses Online-Formular.
Steuerliche Absetzbarkeit der Höherversicherung
Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei; die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.
Beiträge zur Höherversicherung können sich im Rahmen der sogenannten „Topf-Sonderaus-
gaben“ bis zur Veranlagung 2020 steuermindernd auswirken, wenn der, der Zahlung
zugrunde liegende Antrag, vor dem 1. Jänner 2016 eingebracht wurde.
Nähere Informationen zu Lohnsteuer bzw. Absetzbeträgen erteilt Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.
Rat & Hilfe
zur Höherversicherung
Sie möchten sich genauer zur Höherversicherung informieren? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Oktober 2024