Detailliertere Informationen zur Auswirkung auf die Pensionsleistung und wie der besondere Steigerungsbetrag genau berechnet wird, finden Sie in unserer Broschüre zur Höherversicherung.
Mehr Pension durch freiwillige Beiträge
Mit der Höherversicherung können Sie Ihre Pension durch zusätzliche Beiträge dauerhaft erhöhen. Der sogenannte besondere Steigerungsbetrag wird zu Ihrer monatlichen Pension hinzugerechnet. Ihr Nutzen: Mehr finanzielle Sicherheit und höhere monatliche Einkünfte im Ruhestand.
Wichtige Voraussetzungen
- Eine bestehende Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist erforderlich.
- Die Höherversicherung ist altersunabhängig – Sie können jederzeit starten.
Broschüre
Höherversicherung
Vorteile gegenüber privater Vorsorge
Im Vergleich zur privaten Pensionsversicherung bietet die Höherversicherung viele Vorteile:
- Beiträge und Einzahlungszeitpunkt sind frei wählbar.
- Schon ein einziger Beitrag erhöht die Pension.
- Der besondere Steigerungsbetrag wird im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die Pension erhöht.
- Der besondere Steigerungsbetrag wird 14-mal jährlich ausgezahlt.
- Anteiliger Übergang von Ansprüchen auf Hinterbliebene.
Flexible Beiträge & Zahlungstermine
Über Antrag stellt die Pensionsversicherung (PV) die Berechtigung zur Höherversicherung fest und gibt den höchstmöglichen Jahresbetrag bekannt. Für zukünftige Einzahlungen werden Zahlscheine zur Verfügung gestellt.
Die Höhe der Beiträge können Sie innerhalb dieser jeweils geltenden Jahreshöchstgrenze selbst bestimmen. Im Jahr 2025 liegt der Grenzwert bei EUR 12.900,00.
Auch den Zeitpunkt der Zahlung(en) können Sie frei wählen (z. B. monatlich, einmalig oder mehrmals jährlich).
Mit der ersten Einzahlung beginnt die Höherversicherung. Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden.
Antrag
auf Höherversicherung
Um eine Höherversicherung in der Pensionsversicherung zu beantragen, verwenden Sie bitte dieses Online-Formular.
Steuervorteile der Höherversicherung
Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei; die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.
Beiträge zur Höherversicherung können sich bis zur Veranlagung 2020 steuermindernd auswirken (sogenannte „Topfsonderausgaben“), wenn der zugrunde liegende Antrag vor dem 1. Jänner 2016 gestellt wurde.
Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt gibt Auskunft zu Lohnsteuer und Absetzbeträgen.
Rat & Hilfe
zur Höherversicherung
Sie möchten sich genauer zur Höherversicherung informieren? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Februar 2025