Pensionsanspruch erhöhen: Hand stapelt Blöcke mit blauen Aufwärtspfeilen

Höher­versicherung:
Pension gezielt steigern

Mit der freiwilligen Höherversicherung können Sie Ihren Pensionsanspruch gezielt erhöhen. Erfahren Sie, wie diese Zusatzversicherung in der Pensionsversicherung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und warum sie eine optimale Lösung für Ihre Altersvorsorge sein kann.

Mehr Pension durch freiwillige Beiträge

Mit der Höherversicherung können Sie Ihre Pension gezielt erhöhen. Durch zusätzliche Beitragszahlungen sichern Sie sich einen Erhöhungsbetrag – den sogenannten besonderen Steigerungsbetrag. Dieser wird dauerhaft zu Ihrer monatlichen Pension hinzugerechnet.

Ihr Nutzen: Mehr finanzielle Sicherheit und höhere monatliche Einkünfte im Ruhestand.  

Wichtige Voraussetzungen

  • Eine bestehende Pflicht-Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist erforderlich.
  • Die Höherversicherung ist altersunabhängig – Sie können jederzeit starten.

Vorteile gegenüber privater Vorsorge

Im Vergleich zur privaten Pensionsversicherung bietet Ihnen die Höherversicherung viele Vorteile:

Beiträge & Zahlungs­termine flexibel bestimmen

Über Antrag stellt die Pensionsversicherung die Berechtigung zur Höherversicherung fest und gibt den höchstmöglichen Jahresbetrag bekannt. Für zukünftige Einzahlungen werden Zahlscheine zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der Beiträge können Sie innerhalb dieser jeweils geltenden Jahreshöchstgrenze selbst bestimmen. Im Jahr 2024 liegt der Grenzwert bei EUR 12.120,00.

Auch den Zeitpunkt Ihrer Zahlung(en) können Sie frei wählen (z. B. regelmäßige monatliche Zahlung, ein- oder mehrmalige Zahlung jährlich).

Mit der ersten Einzahlung beginnt die Höherversicherung. Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden.

Steuervorteile der Höherversicherung

Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei; die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.

Beiträge zur Höherversicherung können sich im Rahmen der sogenannten „Topf-Sonderaus-
gaben
bis zur Veranlagung 2020 steuermindernd auswirken, wenn der, der Zahlung
zugrunde liegende Antrag, vor dem 1. Jänner 2016 eingebracht wurde. 

Nähere Informationen zu Lohnsteuer bzw. Absetzbeträgen erteilt Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 05. Dezember 2024