DRUCKEN

Der Apothekergesamtvertrag


Der Apothekergesamtvertrag regelt ohne Abschluss von Einzelverträgen und ohne gesonderte Zustimmungs- oder Beitrittserklärung des Apothekers die Beziehungen zwischen den gemäß im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefassten Trägern der Krankenversicherung und den Apothekern.

Gesamtvertrag (PDF, 1 MB)

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2024