Selbstverwaltung und Management: Hände richten ineinandergreifende Zahnräder aus

Selbstverwaltung
& Management

Von Beginn an ist die österreichische Sozialversicherung und damit auch die Pensionsversicherung (PV) in Form der Selbstverwaltung organisiert. Dadurch sollen transparente und bedarfsgerechte Regelungen geschaffen werden, die weitgehend unabhängig von politischen Funktionsperioden sind.

Die Prinzipien der Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Selbstverwaltung bedeutet Autonomie und Selbstbestimmung. Die Grundidee ist, dass der Staat für diesen Bereich der Verwaltung auf die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet.

Diese Verwaltungsaufgaben werden durch den Gesetzgeber an Selbstverwaltungskörper übertragen, welche aus Vertreter*innen der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet werden. Die Selbstverwaltung handelt weisungsfrei, jedoch bestehen Aufsichtsrechte der staatlichen Behörden.

Die betroffenen Personengruppen übernehmen Verwaltungsaufgaben, legen Regeln fest und treffen Entscheidungen, die ihre gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen.

Es gibt 3 wesentliche Prinzipien der Selbstverwaltung:

An der Spitze der Selbstverwaltung stehen zwei Obmänner, die den Vorsitz halbjährlich wechseln:

  • Andreas Herz, MSc (Vorsitzender aus der Gruppe der Dienstgeber*innen)
  • Peter Schleinbach (Vorsitzender aus der Gruppe der Dienstnehmer*innen)

Verwaltungskörper der Selbstverwaltung in der PV

In der Pensionsversicherung (PV) sind die betroffenen Personengruppen die Dienstnehmer*innen (Versicherte) und die Dienstgeber*innen, die jeweils Beiträge in die Pensionsversicherung leisten.

Aus den Interessenvertretungen der Dienstnehmer*innen (Bundesarbeiterkammer) und der Dienstgeber*innen (Wirtschaftskammer Österreich) werden Funktionär*innen als Mitglieder (sogenannte „Versicherungsvertreter*innen“) in die Selbstverwaltungskörper zu jeweils gleichen Teilen entsandt. Dadurch werden die Interessen beider Gruppen bei Entscheidungen berücksichtigt.

In den Selbstverwaltungskörpern entscheiden die Versicherungsvertreter*innen gemeinsam über relevante Angelegenheiten in den Bereichen Leistung, Personal, Verwaltung und Finanzen. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.

Die Selbstverwaltungskörper der Pensionsversicherung bestehen aus der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat und den Landesstellenausschüssen.

Die Vorteile der Selbstverwaltung

  • Versichertennah & sachkundig
  • Demokratisch
  • Unbürokratisch & kostengünstig
  • Schnelle Entscheidungen
  • Stärkung der Solidarität
  • Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung

Beschlüsse des Verwaltungsrates

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates der Pensionsversicherung werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Versicherungsvertreter*innen-Online-Service (VVOS) bietet Versicherungsvertreter*innen einen Online-Zugang zu den Sitzungsterminen

Management der PV

Das Büro führt die laufenden Geschäfte aufgrund der bestehenden Gesetze in Verbindung mit den Vorgaben der Selbstverwaltungskörper.

Die Leitung der Pensionsversicherung (PV) ist der Generaldirektion und dem chefärztlichen Bereich anvertraut. An der Spitze steht Generaldirektor Dr. Winfried Pinggera.

Organisation

Die Pensionsversicherung ist dezentral organisiert. Neben dem Hauptsitz in Wien gibt es in jedem Bundesland eine Landesstelle um unseren Versicherten eine wohnortnahe Betreuung zu gewährleisten. 

Stand: 31. Oktober 2024