Für Fragen & Auskünfte zu Reha, Gesundheitsvorsorge (Kur) und Gesundheitsvorsorge Aktiv stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Inhalt
Was ist eine Rehabilitation?
Die Rehabilitation (kurz: Reha) unterstützt Menschen nach Operationen, Verletzungen, akuten oder chronischen Erkrankungen dabei, sich wieder in den beruflichen und sozialen Alltag zu integrieren – entsprechend den individuell definierten Zielen.
Ziele der Reha:
- Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben unterstützen
- Gesundheitszustand verbessern & Verschlechterungen verhindern
- Lebensqualität erhöhen
- Selbständigkeit im Alltag fördern
Erfahren Sie mehr zu unseren medizinischen Leistungsprofilen.
Was ist Gesundheitsvorsorge?
Gesundheitsvorsorge bedeutet, sich um die Gesundheit zu kümmern, bevor man krank wird. Fachleute nennen das auch „Prävention“.
Im Gegensatz zur Reha, die erst startet, wenn jemand bereits im Krankenhaus war oder eine ernste Krankheit hat, fangen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) früher an und helfen dabei, gesund zu bleiben (z. B. durch gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung).
Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist ein besonderes Programm für Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Wie läuft eine Reha ab?
Zu Beginn der Reha legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, welche Ziele erreicht werden sollen. Im Anschluss erstellen wir einen individuellen Plan für Ihre Therapie, der genau zu Ihnen passt.
Während der Reha sind viele verschiedene Fachleute für Sie da. Dazu gehören u. a. Ärztinnen*Ärzte, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, aber auch Psycholog*innen, Ernährungsberater*innen und Sozialarbeiter*innen.
Während der Reha erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrer Erkrankung und lernen mit belastenden Faktoren und Herausforderungen im Alltag umzugehen.
Unsere Angebote für Ihre Gesundheit
Mit unseren Angeboten zur Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) unterstützen wir Menschen dabei, langfristig am Berufs- und Sozialleben teilzuhaben und eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern.
Wo kann ich eine Reha oder Gesundheitsvorsorge machen?
Die Pensionsversicherung (PV) betreibt neben 15 stationären Reha-Zentren auch 2 Zentren für ambulante Rehabilitation in Graz und Wien. Darüber hinaus arbeiten wir mit rund 150 Vertragspartnern in ganz Österreich zusammen.
Ihre aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein optimales Ergebnis.
Auf dieser Seite finden Sie alle unsere Einrichtungen im Überblick.
Was ist der Unterschied zwischen einer stationären & ambulanten Reha?
Bei einer stationären Reha sind Sie für mehrere Wochen in einem Reha-Zentrum und bleiben dort auch über Nacht bzw. an den Wochenenden. Im Gegensatz dazu ermöglicht die ambulante Reha, Therapien tagsüber in der Nähe von zu Hause oder der Arbeit zu machen.
Weil Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben, können Sie die ambulante Reha leichter in den Alltag integrieren, weiterhin arbeiten und Ihre familiären Pflichten erfüllen. Es ist wichtig, mit Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt zu sprechen, um zu entscheiden, welche Reha-Form besser für Sie geeignet ist.
Welche Erkrankungen & Beschwerden werden behandelt?
In unseren Reha-Zentren gibt es u. a. Therapiemöglichkeiten für:
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Rheumatologie
- Stoffwechselerkrankungen & Erkrankungen des Verdauungsapparates
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
Mit dem PV RehaJET®, der Telerehabilitation, derPsychokardiologischen Reha und einer Reha für pflegende Angehörige bieten wir spezielle Reha-Programme, die den raschen Wiedereinstieg ins Berufs- und Alltagsleben unterstützen.
Mit einer eigenen Forschungsabteilung sorgen wir dafür, dass unsere Reha-Angebote ständig weiterentwickelt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Wie kann ich einen Antrag auf Reha oder Gesundheitsvorsorge stellen?
Um Maßnahmen der Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Die medizinische Notwendigkeit muss begründet werden.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Antragsformulare:
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss von Ihrer*Ihrem behandelnden Ärztin*Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung (PV) übermittelt werden. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach Ihrem Wohnort.
Wer entscheidet, ob ich eine Reha oder Gesundheitsvorsorge bekomme?
Die Pensionsversicherung (PV) prüft den Antrag und entscheidet, ob die gewünschte Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) bzw. Reha medizinisch notwendig und wie dringend sie ist. Sie entscheidet auch über die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes.
Die Entscheidung über den Antrag wird der*dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Auf Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Rechtsanspruch.
Was kostet eine Reha oder Gesundheitsvorsorge?
Nur wenn eine Reha oder Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) bewilligt wird, übernimmt die Pensionsversicherung (PV) die vertraglich vereinbarten Kosten.
Für eine stationäre medizinische Reha oder Gesundheitsvorsorge müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Für das Jahr 2024 beträgt die Zuzahlung zwischen € 9,37, € 16,06 und maximal € 22,76 pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr).
Wenn Sie sehr wenig verdienen, ist eine Befreiung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie eine berufliche Reha absolvieren, können Sie, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ein Umschulungsgeld, Rehabilitationsgeld oder Übergangsgeld erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Umschulungsgeld.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Rehabilitationsgeld.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Übergangsgeld.
Rat & Hilfe
zu Reha und Gesundheitsvorsorge
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 25. Juni 2024