Kur: Ältere und jüngere Menschen im Schwimmbecken mit bunten Schwimmnudeln

Gesundheits­vorsorge (Kur)
& Gesundheits­vorsorge Aktiv (GVA)

Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist ein maßgeschneidertes Programm speziell für die Bedürfnisse und Herausforderungen bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Inhalt

    Was ist Gesundheits­vorsorge?

    Die Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Aufgabe der Pensionsversicherung, um die Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu steigern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass jede*r aktiv zur eigenen Gesundheit beitragen kann.

    Ziel der Maßnahmen ist es,

    • die Arbeitsfähigkeit der erwerbstätigen Versicherten zu erhalten und
    • einen Pflegebedarf bei Pensionist*innen zu verhindern.

    Was ist Gesundheits­vorsorge Aktiv (GVA)?

    Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist eine spezielle Form der Gesundheitsvorsorge und speziell für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Diese Erkrankungen sind weit verbreitet und können eine Vielzahl von Symptomen verursachen, darunter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und eine verringerte Lebensqualität.

    Spezialisierte Therapieangebote stärken die Eigenverantwortung für die Gesundheit und verbessern Ihre Kompetenzen im Umgang mit den Sie betreffenden Symptomen. Der Fokus liegt vor allem auf Bewegung, mentaler Gesundheit und gesunder Ernährung.

    Die Gesundheitsvorsorge Aktiv wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten. Sie unterscheidet sich von der Kur als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge durch ein höheres Leistungsangebot, mit dem auf Ihre individuellen Problemstellungen zielorientiert eingegangen werden kann.

    Therapien & Module Gesundheits­vorsorge Aktiv

    Aktivtherapien und angepasste Bewegung bilden die medizinische Basis, um die Eigenverantwortung zu stärken, die Übungen in den Alltag zu integrieren und dauerhaft umzusetzen. Ergänzend gibt es alltagsnahe Ernährungskonzepte und Workshops, die dabei unterstützen, den Anforderungen des (beruflichen) Alltags wirkungsvoll zu begegnen und gesund & selbstbestimmt zu leben.

    Abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit kann zwischen den 3 Aufbaumodulen Bewegungsoptimierung, Bewegungsmotivation und mentale Gesundheit gewählt werden.

    Wie kann ich einen Antrag auf Gesundheits­vorsorge (Kur, GVA) stellen?

    Versicherte und Pensionist*innen können – abhängig von ihrem Gesundheitszustand – eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) über ihre Ärztin*ihren Arzt beantragen.

    Wann wird der Antrag genehmigt?

    Die Art und die Dauer der Gesundheitsvorsorge wird seitens der Pensionsversicherung (PV) festgelegt. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten.

    Ablauf:

    1. Prüfung der Zuständigkeit: Es wird der zuständige Versicherungsträger ermittelt.
    2. Medizinische Notwendigkeit: Zusätzliche Erhebung von Befunden oder Vorschreibung einer ärztlichen Untersuchung möglich.
    3. Mitteilung: Schriftliche Verständigung an die*den Versicherte*n.

    Bitte warten Sie die schriftliche Verständigung unbedingt ab!

    Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten mit der Kureinrichtung von der Pensionsversicherung übernommen. Kosten für Aufenthalte, die ohne vorherige Bewilligung der Pensionsversicherung durchgeführt werden, werden grundsätzlich nicht übernommen

    Für eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Weitere Informationen finden Sie hier.

    Gesundheits­vorsorge: Häufige Fragen

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024