“Die Pensionsversicherung bietet maßgeschneiderte Programme, um die Eigenverantwortung für die Gesundheit zu stärken, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Lebensqualität und Selbständigkeit der Menschen zu fördern.“
”
Mag.a Canan Aytekin
Die Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Aufgabe der Pensionsversicherung, um die Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu steigern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass jede*r aktiv zur eigenen Gesundheit beitragen kann.
Ziel der Maßnahmen ist es,
Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist eine spezielle Form der Gesundheitsvorsorge und speziell für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Diese Erkrankungen sind weit verbreitet und können eine Vielzahl von Symptomen verursachen, darunter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und eine verringerte Lebensqualität.
Spezialisierte Therapieangebote stärken die Eigenverantwortung für die Gesundheit und verbessern Ihre Kompetenzen im Umgang mit den Sie betreffenden Symptomen. Der Fokus liegt vor allem auf Bewegung, mentaler Gesundheit und gesunder Ernährung.
Die Gesundheitsvorsorge Aktiv wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten. Sie unterscheidet sich von der Kur als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge durch ein höheres Leistungsangebot, mit dem auf Ihre individuellen Problemstellungen zielorientiert eingegangen werden kann.
“Die Pensionsversicherung bietet maßgeschneiderte Programme, um die Eigenverantwortung für die Gesundheit zu stärken, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Lebensqualität und Selbständigkeit der Menschen zu fördern.“
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Mag.a Canan Aytekin
Weitere Informationen zu Reise- und Transportkosten sowie Zuzahlungen, finden Sie in unserer Broschüre Medizinische Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge.
Aktivtherapien und angepasste Bewegung bilden die medizinische Basis, um die Eigenverantwortung zu stärken, die Übungen in den Alltag zu integrieren und dauerhaft umzusetzen. Ergänzend gibt es alltagsnahe Ernährungskonzepte und Workshops, die dabei unterstützen, den Anforderungen des (beruflichen) Alltags wirkungsvoll zu begegnen und gesund & selbstbestimmt zu leben.
Abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit kann zwischen den 3 Aufbaumodulen Bewegungsoptimierung, Bewegungsmotivation und mentale Gesundheit gewählt werden.
Das Modul eignet sich für Patient*innen, die bereits regelmäßig Bewegung machen. Die Therapeut*innen überprüfen, ob die Bewegungen korrekt ausgeführt werden und geben Empfehlungen, um spätere Probleme oder Schäden zu verhindern.
Das Modul eignet sich für Menschen, die sich nicht so gerne bewegen und an sportlichen Aktivitäten lieber passiv teilnehmen. In kleinen Schritten soll ihnen Freude & Lust an der Bewegung vermittelt werden.
Das Modul ist für Patient*innen, die bereits eine psychische Belastung verspüren und in ihrem Berufs- und Privatleben unter Druck stehen. Der Fokus liegt auf der Stressprävention, dem Erlernen von Entspannungs- und Abgrenzungstechniken sowie der Stärkung der persönlichen Selbstschutzmechanismen.
Versicherte und Pensionist*innen können – abhängig von ihrem Gesundheitszustand – eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) über ihre Ärztin*ihren Arzt beantragen.
Für eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) gibt es ein eigenes Antragsformular (PDF, 501 KB).
Der Antrag muss über Ihre*n behandelnde*n Ärztin*Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle übermittelt werden. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort.
Die Art und die Dauer der Gesundheitsvorsorge wird seitens der Pensionsversicherung (PV) festgelegt. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten.
Ablauf:
Bitte warten Sie die schriftliche Verständigung unbedingt ab!
Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten mit der Kureinrichtung von der Pensionsversicherung übernommen. Kosten für Aufenthalte, die ohne vorherige Bewilligung der Pensionsversicherung durchgeführt werden, werden grundsätzlich nicht übernommen.
Für eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Weitere Informationen finden Sie hier.
Für weiterführende Informationen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Juni 2024
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