Möglichkeiten zur Erhöhung Ihrer Pension
Frühstarterbonus
Personen, die bereits früh zu arbeiten begonnen haben, erhalten einen Bonus zur Pension. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem 20. Lebensjahr (über der Geringfügigkeitsgrenze) gearbeitet haben, erhalten Sie einen monatlichen Bonus von EUR 1,14, jedoch maximal EUR 68,40.
Anspruch auf den Frühstarterbonus haben Sie, wenn Sie vor dem Pensionsantritt 300 Beitragsmonate (= 25 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorweisen können und davon mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben.
Wenn Sie einen Pensionsantrag stellen, wird der Bonus automatisch zu Ihrer Pension dazugerechnet. Sie bekommen ihn auch für die Sonderzahlungen. Der Frühstarterbonus wird jährlich angepasst.
Der Frühstarterbonus kann für alle Eigenpensionsartenangerechnet werden.
Ausnahme: Kein Frühstarterbonus gebührt, wenn Ihre Langzeitversicherungspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension ohne Abschläge berechnet wird.