Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, am Monatsersten. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag wird die Pension am letzten Werktag davor überwiesen.
Stand: 18. Oktober 2024
Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, am Monatsersten. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag wird die Pension am letzten Werktag davor überwiesen.
Zu den Pensionen für April und Oktober kommt jeweils eine Sonderzahlung dazu. Die erstmalige Sonderzahlung gebührt nur anteilsmäßig, wenn im jeweiligen Sonderzahlungsmonat und in den letzten 5 Monaten davor die Pension nicht durchgehend bezogen wurde. Mehr Infos finden Sie hier.
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie auch in der Pension bei allen Fragen sehr gerne. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 18. Oktober 2024
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