Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte: Hand hält Sicherheitsschild-Symbol, andere Hand notiert etwas auf Dokumenten

Selbstversicher­ung bei
geringfügiger Beschäftigung

Sie arbeiten geringfügig und möchten sich selbst in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern? Hier finden Sie Informationen zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung.

Inhalt

    Voraussetzungen für die Selbstversicherung

    Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:

    • Geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2024EUR 518,44).
    • Keine Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung
    • Wohnsitz im Inland

    Ausschlussgründe

    Von dieser Selbstversicherung ausgeschlossen sind:

    • Bezieher*innen einer Eigenpension (z. B. Alterspension),
    • Personen, die auf Grund einer anderen Beschäftigung in der Kranken- oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind (z. B. Beamt*innen, Gewerbetreibende, Bäuerinnen*Bauern),
    • Bezieher*innen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (AMS) mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung,
    • Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld,
    • Personen, die einer gesetzlichen beruflichen Vertretung der freien Berufe angehören (z. B. Ärzte*Ärztinnen, Apotheker*innen, Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen, Ziviltechniker*innen).

    Ausnahme: Die Selbstversicherung ist zulässig, wenn nur eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Kindererziehung besteht und keine Ausschlussgründe (z. B. Kinderbetreuungsgeld) vorliegen. 

    Beiträge und Kosten

    Die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet im Monat EUR 73,20. Die Beitragsgrundlage ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (EUR 518,44 im Jahr 2024).

    Leistungen

    Der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung beginnt mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag. Sie haben Anspruch auf Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) und Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld).

    In der Pensionsversicherung werden Versicherungszeiten aus dieser Selbstversicherung jenen der Pflichtversicherung gleichgesetzt

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024