Informationen zur Weiterversicherung in der Pensionsversicherung finden Sie auch in unserer Broschüre Freiwillige Versicherungen.
Für wen ist die Weiterversicherung sinnvoll?
Die Weiterversicherung ist für Personen gedacht, die bereits in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert waren und diese freiwillig fortsetzen möchten – beispielsweise nach einer Kündigung oder bei Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, wenn keine anderen Versicherungszeiten (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) entstehen.
Ihr Nutzen: Mit der Weiterversicherung können Sie Versicherungslücken schließen. Nach der Antragstellung wählen Sie, welche Monate als Beitragsmonate berücksichtigt werden sollen. So bleibt Ihre Pension gesichert, auch wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten.
Voraussetzungen
Im Gegensatz zur Selbstversicherung ist für die Weiterversicherung eine vorherige Pflichtversicherung nötig. Weiters müssen vor dem Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung folgende Bedingungen in einer oder mehreren Pensionsversicherungen vorliegen:
- Mindestens 12 Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten, oder
- jährlich mindestens 3 Versicherungsmonate in den letzten 5 Jahren, oder
- 60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung.
Broschüre
Freiwillige Versicherungen
Beginn und Ende der Weiterversicherung
Sie selbst entscheiden, wann Ihre Weiterversicherung beginnen soll:
- Frühester Start: Beginn des 12. Monates vor der Antragstellung
- Spätester Start: Der Monatserste nach der Antragstellung
Eine Weiterversicherung kann rückwirkend bis zu 12 Monate abgeschlossen werden. Sie endet
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beginn einer Pflichtversicherung, Pensionszuerkennung),
- durch Ihre Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates,
- mit dem Ende des letzten bezahlten Monates, wenn für mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.
Eine beendete Weiterversicherung kann erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahme: es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor).
Antrag
auf Weiterversicherung
Für den Antrag auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung verwenden Sie bitte dieses Online-Formular.
Der Antrag sollte binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflicht- oder Selbstversicherung gestellt werden. Wenn Sie bereits 60 Versicherungsmonate (ausgenommen Monate der Selbstversicherung) erworben haben, können Sie den Antrag jederzeit stellen.
Beiträge und Kosten
Der Beitrag richtet sich nach den Beitragsgrundlagen aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.
Die Beitragsgrundlage ist mit einem Mindest- bzw. Höchstbetrag begrenzt:
Mindestbeitragsgrundlage: EUR 1.010,40 pro Monat ( 2025)
Höchstbeitragsgrundlage: EUR 7.525,00 pro Monat (2025)
Als Beitrag zur Weiterversicherung sind pro Monat 22,8 % der Beitragsgrundlage zu bezahlen:
Mindestbeitrag: EUR 230,37 pro Monat
Höchstbeitrag: EUR 1.715,70 pro Monat
Beiträge zur Weiterversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Anrechnung auf den persönlichen Höchstbetrag erfolgt nicht. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Österreich.
Rat & Hilfe
zur Weiterversicherung
Haben Sie offene Fragen zur Weiterversicherung und brauchen zusätzliche Informationen? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beantworten alle Fragen gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Januar 2025