Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Hand hält Kugelschreiber, Sicherheitssymbol schwebend darüber

Weiter­versicherung:
Ihre Pension absichern

Mit der Weiterversicherung können Sie Ihre gesetzliche Pensionsversicherung freiwillig fortsetzen, wenn Sie aus der Pflicht- oder Selbstversicherung ausscheiden. Sie schließt Versicherungslücken, etwa nach einer Kündigung oder einer Erwerbsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Für wen ist die Weiterversicherung sinnvoll?

Die Weiterversicherung ist für Personen gedacht, die bereits in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert waren und diese freiwillig fortsetzen möchten – beispielsweise nach einer Kündigung oder bei Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, wenn keine anderen Versicherungszeiten (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) entstehen.

Ihr Nutzen: Mit der Weiterversicherung können Sie Versicherungslücken schließen. Nach der Antragstellung wählen Sie, welche Monate als Beitragsmonate berücksichtigt werden sollen. So bleibt Ihre Pension gesichert, auch wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten.

Voraussetzungen

Im Gegensatz zur Selbstversicherung ist für die Weiterversicherung eine vorherige Pflichtversicherung nötig. Weiters müssen vor dem Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung folgende Bedingungen in einer oder mehreren Pensionsversicherungen vorliegen:

  • Mindestens 12 Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten, oder
  • jährlich mindestens 3 Versicherungsmonate in den letzten 5 Jahren, oder
  • 60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung.

Beginn und Ende der Weiterversicherung

Sie selbst entscheiden, wann Ihre Weiterversicherung beginnen soll:

  • Frühester Start: Beginn des 12. Monates vor der Antragstellung
  • Spätester Start: Der Monatserste nach der Antragstellung

Eine Weiterversicherung kann rückwirkend bis zu 12 Monate abgeschlossen werden. Sie endet

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beginn einer Pflichtversicherung, Pensionszuerkennung), 
  • durch Ihre Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates,
  • mit dem Ende des letzten bezahlten Monates, wenn für mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.

Eine beendete Weiterversicherung kann erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahme: es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor).

Beiträge und Kosten

Der Beitrag richtet sich nach den Beitragsgrundlagen aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.

Die Beitragsgrundlage ist mit einem Mindest- bzw. Höchstbetrag begrenzt:

Mindestbeitragsgrundlage: EUR 1.010,40 pro Monat ( 2025)
Höchstbeitragsgrundlage: EUR 7.525,00 pro Monat (2025)

Als Beitrag zur Weiterversicherung sind pro Monat 22,8 % der Beitragsgrundlage zu bezahlen:

Mindestbeitrag: EUR 230,37 pro Monat
Höchstbeitrag: EUR 1.715,70 pro Monat

Beiträge zur Weiterversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Anrechnung auf den persönlichen Höchstbetrag erfolgt nicht. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Österreich.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 17. Januar 2025