Pensionsversicherung leicht erklärt: Symbol Fragezeichen und Glühbirne

Pensions­versicherung
leicht erklärt

Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung? Ab wann ist man versichert und wer zahlt die Beiträge? Hier finden Sie einen Überblick der wichtigsten Informationen zur Pensionsversicherung und erfahren, warum das Pensionssystem in Österreich besonders sicher ist.

Inhalt


    Die Vorteile der gesetzlichen Pensionsversicherung

    1. Pflichtversicherung: Ohne Antrag zu stellen
      Erwerbstätige Personen sind grundsätzlich – ohne einen Antrag zu stellen – in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert. Das gilt aber auch z. B. für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, während der frühen Kindererziehung u.v.m. 
    2. Keine Riskenauslese: Gleicher Schutz für alle
      Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht für Sie ein Versicherungsschutz in der Sozialversicherung und somit auch in der Pensionsversicherung. Das persönliche Risiko, wie z. B. Alter oder Gesundheit hat keinen Einfluss auf diesen Versicherungsschutz. 
    3. Umlageverfahren: Junge sorgen für Ältere
      Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren – auch „Generationenvertrag“ genannt. Das bedeutet, dass die jüngere & arbeitende Generation mit Beitragszahlungen zur Pensionsversicherung die aktuellen Pensionen finanziert.
    4. Keine Gewinnorientierung: Soziale Ziele
      Im Gegensatz zu privaten Pensionsversicherungen verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht darauf ausgelegt, einen Gewinn zu erzielen.
    5. Solidaritätsprinzip: Jung hilft Alt, Reich hilft Arm
      Die Sozialversicherungsbeiträge sind abhängig vom Einkommen. Personen, die besser verdienen, zahlen höhere Beiträge und sichern so die Versicherungsleistungen für Personen, die weniger gut verdienen. Alle haben den gleichen Zugang zu Leistungen. 
    6. Äquivalenzprinzip: Das passende Verhältnis
      Die zuvor in die Pensionsversicherung eingezahlten Beiträge stehen in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der späteren Pension.
    7. Selbstverwaltung: Betroffene wirken selbst mit
      Das Organisationsprinzip der Selbstverwaltung stellt eine Mitwirkung der Versicherten sicher. Im Fall der Pensionsversicherung sind dies die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Mehr Infos finden Sie hier.

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.