Pflegende Angehörige: Papierschnittfamilie in offenen Händen gehalten

Pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen meistern: Diese Seite bietet Ihnen Informationen zu Zuschüssen, Förderungen und kostenloser Pensions- und Krankenversicherung. Erfahren Sie, wie Sie finanzielle Belastungen verringern und organisatorische Hürden bewältigen können – für mehr Sicherheit im Pflegealltag.

Wer gilt als pflegende*r Angehörige*r

Als pflegende Angehörige gelten grundsätzlich Personen, die sich um kranke und pflegebedürftige Angehörige kümmern. 

Als Angehörige gelten grundsätzlich nahestehende Personen. In Zusammenhang mit bestimmten Rechten oder Anspruchsvoraussetzungen ist der Begriff „nahe Angehörige“ relevant.

Welche Unterstützungs­angebote gibt es?

Es gibt Angebote und Leistungen, die Sie als pflegende*r Angehörige*r unterstützen und Ihnen dabei helfen, körperliche und psychische Überforderung zu vermeiden.

Für die Unterstützungsangebote gelten unterschiedliche Voraussetzungen:

Mehr Informationen zum Thema: Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 3. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen mind. Pflegestufe 1.

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Mehr Informationen zum Thema: Angehörigenbonus

Angehörigenbonus

Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4. Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder überwiegende Pflege seit mind. 1 Jahr in häuslicher Umgebung, monatliches Netto-Einkommen nicht mehr als € 1.500,00.

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Mehr Informationen zum Thema: Familien­hospizkarenz

Familien­hospizkarenz

Begleitung von sterbenden nahen Angehörigen oder Betreuung von schwerst erkrankten Kindern.

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Auf der Infoplattform für Pflege und Betreuung finden Sie weitere Informationen zur finanziellen & rechtlichen Unterstützung.

Entlastung & Hilfe für pflegende Angehörige

Kurzzeit-, Ersatz- und Urlaubspflege

Wenn Sie die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht selbst durchführen können – z. B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wenn Sie Urlaub benötigen – können Sie das Angebot einer Kurzzeit-, Urlaubs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen.

Ihr*e pflegebedürftige*r Angehörige*r kann für diesen Zeitraum vorübergehend in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden. Auch eine Betreuung zu Hause durch eine Ersatzpflege-Person ist möglich.

Für die Kurzzeit- und Ersatzpflege können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Reha für pflegende und betreuende Angehörige

Für berufstätige pflegende oder betreuende Angehörige bietet das Reha-Zentrum Bad Schallerbach der Pensionsversicherung ein spezielles 4-wöchiges Reha-Angebot.

Wenn die zu pflegende Person während Ihrer Reha nicht zu Hause betreut werden kann, übernimmt das Reha-Zentrum unter bestimmten Bedingungen die Pflege und Betreuung.
Hier finden Sie weitere Informationen.

Bin ich versichert, wenn ich jemanden pflege?

Wenn Sie durch die Pflege einer*eines nahen Angehörigen nicht mehr arbeiten gehen können, sind Sie in der Sozialversicherung nicht pflichtversichert.

Um Versicherungszeiten zu erwerben, können Sie sich als pflegende*r Angehörige*r aber kostenlos in der Pensionsversicherung versichern. Diese Möglichkeiten gibt es:

Weiterversicherung für pflegende Angehörige

Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

In der Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Mitversicherung oder kostenlosen Selbstversicherung für pflegende Angehörige. 

Hier finden Sie weitere Informationen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert zu finanziellen Unterstützungs-Möglichkeiten, Beratungs-Angeboten und Versicherungs-Themen.

Betreuende und pflegende Angehörige

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. November 2024