Seniorin am Schreibtisch telefoniert und notiert sich Auskunft zur Meldepflicht

Meldepflichten
& Meldefristen

Wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung stellen oder eine Leistung beziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns jede Änderung innerhalb der Meldefrist bekannt zu geben. Hier finden Sie einen Überblick, welche Änderungen Sie uns rasch und ohne Aufforderung melden müssen.

Inhalt

    Welche Änderungen muss ich melden?

    Pensionsbezieher*innen sind verpflichtet, alle Änderungen, die Einfluss auf den Bezug oder die Höhe der Pension haben, innerhalb der festgelegten Fristen an die Pensionsversicherung zu melden. Das sind z. B.  Adressänderungen, längere Auslandsaufenthalte, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Änderung des Einkommens.

    Die Meldepflicht gilt bereits ab dem Tag, an dem Sie einen Antrag auf eine Leistung stellen. Die Meldepflicht gilt auch für Ihre gesetzliche und gerichtliche Vertretung.

    Bei Bezug vonAusgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus/ PensionsbonusKinderzuschuss, Übergangsgeld oder Angehörigenbonus müssen Sie uns auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen. 

    Wo und wie kann ich Änderungen bekannt geben?

    Um Änderungen bekannt zu geben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Im Anschluss muss die Meldung auch schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei der Pensionsversicherung einlangen. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt

    Bitte beachten Sie, die festgelegten Meldefristen einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf der Pensionszahlungen sicherzustellen und mögliche Komplikationen zu vermeiden!

    Ständige Meldepflichten

    Folgende Änderungen müssen Sie uns rasch und ohne Aufforderung immer melden:

    Zusätzliche Meldepflichten bei bestimmten Leistungen

    Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beantragen oder beziehen, müssen Sie uns teilweise auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen:

    Was passiert bei Verletzung der Meldepflicht?

    Haben Sie Leistungen

    • aufgrund bewusst falscher Angaben
    • durch bewusstes Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder
    • durch Verletzung der Meldepflicht

    zu Unrecht bezogen, müssen Sie diese Leistungen zurückzahlen. Leistungen sind auch dann zurückzahlen, wenn festgestellt wird, dass sie Ihnen nicht zustehen oder nicht in dieser Höhe zustehen (z. B. eine erkennbar zu hohe Auszahlung).

    Unvollständige und falsche Angaben sowie die Verletzung der Meldepflicht können rechtliche Folgen haben.

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 11. Juni 2024