Einen Überblick über die verschiedenen Meldepflichten & Meldefristen gibt unser Informationsblatt (PDF, 146 KB).
Die Meldepflichten & Meldefristen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier zum Download.
Pensionsbezieher*innen sind verpflichtet, alle Änderungen, die Einfluss auf den Bezug oder die Höhe der Pension haben, innerhalb der festgelegten Fristen an die Pensionsversicherung zu melden. Das sind z. B. Adressänderungen, längere Auslandsaufenthalte, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Änderung des Einkommens.
Die Meldepflicht gilt bereits ab dem Tag, an dem Sie einen Antrag auf eine Leistung stellen. Die Meldepflicht gilt auch für Ihre gesetzliche und gerichtliche Vertretung.
Bei Bezug vonAusgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus/ Pensionsbonus, Kinderzuschuss, Übergangsgeld oder Angehörigenbonus müssen Sie uns auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen.
Um Änderungen bekannt zu geben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Im Anschluss muss die Meldung auch schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei der Pensionsversicherung einlangen. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.
Bitte beachten Sie, die festgelegten Meldefristen einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf der Pensionszahlungen sicherzustellen und mögliche Komplikationen zu vermeiden!
Folgende Änderungen müssen Sie uns rasch und ohne Aufforderung immer melden:
Einen Überblick über die verschiedenen Meldepflichten & Meldefristen gibt unser Informationsblatt (PDF, 146 KB).
Die Meldepflichten & Meldefristen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier zum Download.
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beantragen oder beziehen, müssen Sie uns teilweise auch alle Änderungen melden, die Ihre Angehörigen betreffen:
Anfall / Höhe / Änderung / Wegfall
Haben Sie Leistungen
zu Unrecht bezogen, müssen Sie diese Leistungen zurückzahlen. Leistungen sind auch dann zurückzahlen, wenn festgestellt wird, dass sie Ihnen nicht zustehen oder nicht in dieser Höhe zustehen (z. B. eine erkennbar zu hohe Auszahlung).
Unvollständige und falsche Angaben sowie die Verletzung der Meldepflicht können rechtliche Folgen haben.
Bei Fragen und Unklarheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 01. Oktober 2024
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