Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unserer Broschüre Korridorpension.
Was ist eine Korridorpension?
Die Korridorpension ermöglicht bei einer langen Versicherungsdauer einen vorzeitigen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.
Für Frauen ist die Inanspruchnahme der Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 möglich. Davor können Sie zum Regelpensionalter (PDF, 57 KB) in Alterspension gehen.
Voraussetzungen für die Korridorpension
Um eine Korridorpension zu erhalten, müssen Sie 62 Jahre alt sein und mindestens 480 Versicherungsmonate (= 40 Jahre) erworben haben.
Zusätzlich dürfen Sie am Stichtag grundsätzlich nicht mehr über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024: EUR 518,44) arbeiten.
Broschüre
Korridorpension
Wie hoch sind die Abschläge?
Bei der Berechnung der Korridorpension wird für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, ein Abschlag von 0,425 % berechnet; das sind pro Jahr 5,1 %. Wenn Sie mit 62 Jahren in Pension gehen, bekommen Sie um 15,3 % weniger Pension.
Korridorpension ohne Abschläge
Die Korridorpension ist abschlagsfrei, wenn Sie bis spätestens 31. Dezember 2021 mindestens 540 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Dazu zählen auch maximal 60 Monate der Kindererziehung. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden nicht berücksichtigt.
Pensionsantrag
für die Korridorpension
Um Ihre Korridorpension zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Unterschiede zu anderen vorzeitigen Alterspensionen
Die Korridorpension und andere vorzeitige Alterspensionen unterscheiden sich in den Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionshöhe. Lassen Sie sich von der Pensionsversicherung individuell beraten, welche Art der Pension für Sie in Frage kommt.
Korridorpension vs. Langzeitversicherungspension
Auch die Langzeitversicherungspension ist frühestens ab 62 Jahren möglich, erfordert jedoch 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Das Gesetz sieht mit einem Abschlag von 4,2 % pro Jahr außerdem eine günstigere Berechnung vor.
Korridorpension vs. Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension kann bei verminderter Arbeitsfähigkeit beantragt werden, auch wenn die Voraussetzungen für die Korridorpension erfüllt sind.
Für die Wartezeit sind grundsätzlich 300 Versicherungsmonate oder 180 Beitragsmonate aus der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung nötig. Der Abschlag beträgt maximal 13,8 % und Monate können hinzugerechnet werden.
Ab dem Regelpensionsalter kann die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension auf Antrag umgewandelt und somit neu berechnet werden, während bei der Korridorpension die Abschläge dauerhaft bleiben.
Rat & Hilfe
zur Korridorpension
Sie möchten wissen, ob die Korridorpension für Sie geeignet ist? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Korridorpension und Altersteilzeit
Das Arbeitsmarktservice (AMS) informiert über Anspruch, Voraussetzungen und Dauer der Teilpension aus der Arbeitslosenversicherung und bietet Informationen zum Altersteilzeitgeld Teilpension & Altersteilzeitgeld.
Korridorpension und Arbeitslosengeld
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS).
Häufige Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und wie Sie das Altersteilzeitgeld beantragen können.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 09. Dezember 2024