Pensionsantrag: Älterer Mann mit Hund sitzt vor Laptop und telefoniert

Den Pensionsantrag stellen

Wo finde ich den Pensionsantrag, wie reiche ich ihn ein, wann ist der richtige Zeitpunkt und welche Unterlagen benötige ich? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten rund um Ihren Pensionsantrag zusammengefasst.

    Woher bekomme ich den Pensionsantrag?

    Pensionsanträge erhalten Sie von Ihrem Pensionsversicherungsträger.

    In der Pensionsversicherung (PV) gibt es für jede Pensionsart einen eigenen Pensionsantrag. Die Formulare stehen in Papierform, als PDF oder online zur Verfügung.

    Sie können Ihren Pensionsantrag händisch oder am Computer ausfüllen, ausdrucken und verschicken oder Sie füllen diesen direkt online aus und senden das Formular elektronisch mit digitaler Signatur (ID Austria).

    Ein formloses Schreiben wird ebenfalls akzeptiert, wobei der formelle Pensionsantrag später nachgereicht werden muss.

    Wie fülle ich den Pensionsantrag richtig aus?

    Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt. Bitte füllen Sie den Pensionsantrag möglichst genau aus und unterschreiben Sie diesen. Unvollständige Angaben oder die fehlende Unterschrift können zu Erhebungen und Rückfragen führen und verlängern die Bearbeitungsdauer.

    Welche Dokumente brauche ich?

    Folgende Dokumente müssen Sie dem Pensionsantrag in jedem Fall beilegen:

    • Geburtsurkunde (nur bei Geburt außerhalb Österreichs)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
      • Bei geschiedener Ehe: Scheidungsurteil und Nachweis über die Unterhaltsverpflichtung
      • Bei aufgelöster Partnerschaft: gerichtliche Auflösungsentscheidung und Nachweis über den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltszahlungen (z. B. Vergleichsausfertigung, Zahlungsbelege)
    • Geburtsurkunden von Kindern zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und bei Antrag auf Kinderzuschuss oder Waisenpension. Bei unehelichen Kindern, Wahl-(Adoptiv)kindern und Stiefkindern sind weitere Dokumente erforderlich.
    • Sterbeurkunde der*des verstorbenen Versicherten bei Antrag auf Witwen*Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen oder Waisenpension.

    Alle Dokumente sind entweder im Original, als Scan (eingescannt), Fotokopie oder beglaubigte Abschrift beizulegen/mitzubringen. Sämtliche Dokumente werden von den zuständigen Behörden auf Verlangen – für Zwecke der Sozialversicherung – gebührenfrei ausgestellt.

    Die Vorlage ist nicht erforderlich, wenn die Dokumente bereits in einem früheren Verfahren vorgelegt wurden.

    Weitere erforderliche Unterlagen und Dokumente, die Sie für den Pensionsantrag benötigen, sind im Informationsblatt – das dem jeweiligen Antragsformular beiliegt – aufgelistet. Hier finden Sie alle Informationsblätter.

    Bis wann muss ich den Pensionsantrag stellen?

    Es wird empfohlen, den Pensionsantrag etwa 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen. 

    Wie und wo kann ich den Pensionsantrag stellen?

    Sie können Ihren Pensionsantrag folgendermaßen stellen:

    1. Elektronisch: Mittels Online-Formular. Anmeldung mit ID Austria.
    2. Per E-Mail: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien). 
    3. Per Post: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien).
    4. Persönlich: Den Pensionsantrag geben Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger ab.

      Bei der Pensionsversicherung (PV) ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit. Die Adressen unserer Landesstellen finden Sie hier.

      Sie können Ihren Pensionsantrag auch bei

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nachdem der Pensionsantrag bei uns eingelangt ist, wird er geprüft. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist individuell verschieden

    Häufige Fragen zum Pensionsantrag

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 11. Juni 2024