Pflegegeld: Junge Pflegerin spaziert im Park mit altem Mann der am Stock geht

Pflegegeld

Wofür bekommt man Pflegegeld? Wie hoch ist es und wo muss ich den Antrag stellen? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zum Pflegegeld wissen müssen: Voraussetzungen– Pflegegeldstufen – Antrag und Auszahlung. Wir informieren, wie genau der Stundenaufwand für die Pflege berechnet wird und wann das Pflegegeld erhöht werden kann.

Inhalt

    Was ist das Pflegegeld?

    Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die dazu dient, einen Teil der Kosten für die notwendige Betreuung und Hilfe im Alltag zu decken. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

    Die gesetzliche Grundlage ist das Bundespflegegeld-Gesetz (BPGG).

    Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

    Um ein Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

    1. Ständiger Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung (z. B. Blindheit).
    2. Der Pflegebedarf beträgt mehr als 65 Stunden pro Monat.
    3. Der Zustand dauert voraussichtlich mindestens 6 Monate an.
    4. Der gewöhnliche Aufenthalt der*des Pflegebedürftigen liegt in Österreich

    Das Pflegegeld gebührt für Bezieher*innen einer österreichischen Pension auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz, sofern bestimmte Voraussetzungen (wie z. B. ein österreichischer Krankenversicherungsschutz) gegeben sind.

    Höhe des Pflegegeldes

    Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt vom Pflegebedarf bzw. der Pflegestufe ab. Es gibt 7 Pflegestufen. Sie werden nach dem Ausmaß der benötigten Pflegestunden festgestellt und sind unabhängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ab der Pflegestufe 5 sind besondere Voraussetzungen notwendig.

    Pflegegeldstufen 2024


    In der Tabelle finden Sie die aktuellen Beträge für das Jahr 2024:

    PflegestufeBetrag in € pro Monat
    Ø Pflegebedarf pro Monat von mehr als
    1EUR 192,0065 Stunden
    2EUR 354,0095 Stunden
    3EUR 551,60120 Stunden
    4EUR 827,10160 Stunden
    5EUR 1.123,50

    180 Stunden *)

    6EUR 1.568,90

    180 Stunden *)

    7EUR 2.061,80

    180 Stunden *)

    *) Zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:

    Pflegestufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn

    • dauernde Bereitschaft (nicht dauernde Anwesenheit) einer Pflegeperson oder
    • regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder
    • mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon auch 1 in den Nachtstunden, erforderlich sind.

    Pflegestufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nötig.

    Pflegestufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder es liegt ein gleich zu achtender Zustand vor.

    Hinweis:

    Auf das Pflegegeld sind ähnliche österreichische oder ausländische Geldleistungen (z. B. Blindenzulage) bzw. Pflegesachleistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Staat oder der Schweiz anzurechnen. Der Erhalt oder die Änderung solcher Leistungen sind daher unverzüglich bekannt zu geben

    Wie bekomme ich Pflegegeld?

    Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Pensionsversicherungsträger stellen, der die Pension auszahlt.

    Menschen die keine Pension bekommen – z. B. Berufstätige, Sozialhilfe-Bezieher*innen oder Mitversicherte – müssen den Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) stellen.

    Steigt der Pflegeaufwand, muss man die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragen.

    Wie wird die Pflegestufe festgestellt?

    Nachdem der Antrag auf Pflegegeld eingelangt ist, muss die Pflegestufe festgestellt werden. Das erfolgt im Rahmen einer Begutachtung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Begutachtung zur Feststellung der Pflegestufe.

    Der Termin für den Hausbesuch zur Begutachtung wird vorher angekündigt.

    Für das Gutachten wird der notwendige Betreuungs- und Hilfsbedarf festgestellt und die Krankengeschichte (= Anamnese) erhoben.

    Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV)

    Die Pensionsversicherung entscheidet auf Basis des Gutachtens, welche Pflegestufe eine Person bekommt. Das Pflegegeld kann auch befristet zuerkannt werden, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Für die Weitergewährung muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden, vorausgesetzt, die Pflegebedürftigkeit besteht weiterhin.

    Auszahlung des Pflegegeldes

    Ihr Pensionsversicherungsträger ist auch für die Auszahlung des Pflegegeldes zuständig.

    Der Beginn der Leistung hängt vom Antragsdatum ab. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten, nachdem der Antrag gestellt wurde.

    Es wird monatlich im Nachhinein (12 Mal jährlich) an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt. Bei Bezug einer Pension wird das Pflegegeld zusammen mit der Pension ausgezahlt. Wenn vorhanden, kann das Pflegegeld auch an die*den gesetzliche*n Vertreter*in oder die*den Erwachsenenvertreter*in ausgezahlt werden.

    Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, es wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. 

    Erhöhung, Rückforderung, Entziehung & Ruhen des Pflegegeldes

    Sie sind verpflichtet, jede Änderung, die sich auf den Pflegegeldanspruch auswirkt, innerhalb von 4 Wochen an die pflegegeldauszahlende Stelle zu melden.

    Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Meldepflichten & Meldefristen.

    Beachten Sie besonders folgende Punkte:

    Zuständigkeit

    Neben der Pensionsversicherung gibt es auch noch andere Versicherungsträger, die für die Beurteilung des Pflegeaufwandes und die Auszahlung von Pflegegeld für verschiedene Versichertengruppen zuständig sind:

    Pflegegeld: Häufige Fragen

    Informationen in leichter Sprache

    In der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erhalten Sie Informationen zum Pflegegeld, erklärt in leichter Sprache.

    Informationen zum Pflegegeld

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024